Zulassungsbedingungen
|
vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
|
|
vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Es werden Kenntnisse des Lateinischen und dreier alter
indogermanischer Sprachen, darunter Sanskrit oder Altgriechisch
verlangt. |
|
Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Bei Zweifeln an dem Vorhandensein der Sprachkenntnisse kann er die Bewerberinnen und Bewerber zur Teilnahme an einer Sprachprüfung auffordern. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten innerhalb der ersten beiden Semestern zur Auflage machen.

