International Development Studies (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Master-Studiengang "MA International Development Studies"
beschäftigt sich mit den Ursachen, Auswirkungen und Rahmenbedingungen
von wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Entwicklung,
wobei der inhaltliche Schwerpunkt in der Wechselwirkung von
Institutionen und Entwicklungsprozessen im regionalen und
internationalen Kontext liegt.
Methodisch bedient sich der eher forschungsorientierte Studiengang des
Ansatzes der komparativen Institutionenanalyse. Hohe methodische
Kompetenz kombiniert mit einer fundierten Vermittlung von
wirtschaftswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Theorien
soll die Absolventen für Tätigkeiten in und für Entwicklungs- und
Transformationsländer befähigen und durch inter- und multidisziplinärer
Module darauf vorbereiten, konkrete Probleme in Bereichen wie z.B. der
Entwicklungszusammenarbeit, bei internationalen Wirtschaftsunternehmen,
im Non-Profit-Sektor oder in der Wissenschaft strukturiert und
methodisch zu bewältigen.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Sonja Veelen
Ketzerbach 11, Raum 03.005
35032 Marburg
Tel.: 06421/28 24 376
Fax: 06421/2826642
E-Mail: ids@staff.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Ein mit mindestens "befriedigend" (Note 3) bewerteter
berufsqualifizierender Bachelorabschluss in einem der Fächer
Ausreichende Kompetenzen liegen dann vor, wenn der entsprechende Abschluss mindestens 60 Leistungspunkte in methodischen und fachlichen Grundlagen entweder der Sozial- oder der Wirtschaftswissenschaften beinhaltet. 1 |
| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten | Englischkenntnisse, Niveau B 2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache, Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen |
| Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen |
Eignungsfeststellungsverfahren (Erläuterung des Eignungsfeststellungsverfahrens und der einzureichenden Unterlagen >>> weiter) |
1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.
Fristen und Termine
|
Bewerbungstermin |
bis 15. Juli (Zulassung nur zum Wintersemester) Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen. Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird. |
Bewerbung
Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.06. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

