Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
International Development Studies (M.A.)
1. Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals)
- Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote (mindestens 3,0)
Sollte dieser noch nicht vorliegen, kann alternativ ein Transcript of Records mit einer errechneten Durchschnittsnote auf Basis von mindestens 150 Leistungspunkten (lt. ECTS) eingereicht werden.
- Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte und der Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften sowie der zugehörigen Hilfswissenschaften (z.B. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Statistik) im Umfang von mindestens 120 Leistungspunkten (lt. ECTS)
- Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schreiben im Umfang von ca. einer DIN-A 4 Seite, in dem der Bewerber seine oder die Bewerberin ihre fachbezogene Eignung darlegt, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sowie fremdsprachliche Kompetenz bezieht (Motivationsschreiben)
- Nachweise in Kopie zu den im Motivationsschreiben genannten Eignungsgründen
- Ausländische Bewerber haben zudem Deutschkenntnisse (DSH II) nachzuweisen
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
1. Es werden bis zu 40 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 150 Leistungspunkten nach folgendem Schlüssel vergeben:Notenpunkte 15 bis 14 => 40 Punkte
Notenpunkte 13 bis unter 14 => 32 Punkte
Notenpunkte 12 bis unter 13 => 28 Punkte
Notenpunkte 11 bis unter 12 => 24 Punkte
Notenpunkte 10 bis unter 11 => 20 Punkte
Notenpunkte 9 bis unter 10 => 16 Punkte
Notenpunkte 8 bis unter 9 => 12 Punkte
(Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg
2. Es werden bis zu 60 Eignungspunkte wie folgt vergeben:
a)Nachgewiesene Praxistätigkeiten (von je mindestens vier Wochen) bei
staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern der
Entwicklungszusammenarbeit, wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ), des Centrums für internationale Migration und Entwicklung (CIM),
der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) oder der
Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG). Die dort ausgeübten Tätigkeiten
müssen einen Bezug zu den Untersuchungsregionen (Mittlerer Osten,
Lateinamerika, Asien, Afrika) haben. (= Max. 15 Punkte – je nach Anzahl
der Praxistätigkeiten, Dauer und entwicklungspolitischer/-theoretischer
Relevanz)
b)Nachgewiesene Auslandserfahrung (von je mind. vier Wochen) in Ländern
aus den Untersuchungsregionen Mittlerer Osten, Lateinamerika, Asien,
Afrika. (= Max. 15 Punkte – je nach Anzahl der Auslandsaufenthalte,
Dauer und Anzahl der besuchten Kontinente/Kulturregionen)
c)Zertifizierte Kenntnisse von außergewöhnlichen Fremdsprachen, die in
den Untersuchungsregionen gesprochen werden, wie z.B. Arabisch,
Swahili, Hindi. (= Max. 15 Punkte je nach Sprachniveau und Anzahl der
Sprachen)
d)Bewertung des Motivationsschreibens sowie des Lebenslaufes nebst
zugehörigen Nachweisen auf fachbezogene und persönliche Eignung (= max.
15 Punkte). In dem Motivationsschreiben mit zugehörigem Lebenslauf soll
die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene Eignung darlegen
und ihre/seine Motivation für die Aufnahme eines Studiums des Master of
International Development Studies an der Philipps-Universität Marburg.
Die Eignung bezieht sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz
und Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, selbstreflexives
Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
sowie auf fremdsprachliche Kompetenz oder wissenschaftstheoretische
Auseinandersetzungen mit Themen der Entwicklungszusammenarbeit (z.B. in
der Bachelorarbeit). Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist
eine Bewertung des Grades der Eignung von insgesamt mindesten 70
Punkten.
3. Zur Bewerbung
Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

