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Zulassungsbedingungen

 

vorausgesetzter Hochschulabschluss  Ein mit mindestens "befriedigend" (Note 3,0) bewerteter berufsqualifizierender Bachelorabschluss in einem der Fächer
  • Politikwissenschaft
  • Soziologie
  • Wirtschaftswissenschaft
oder in einem thematisch ähnlichen Studiengang, in denen ausreichende sozial- oder wirtschaftswissenschaftliche Kompetenzen vermittelt worden sind.
Ausreichende Kompetenzen liegen dann vor, wenn der entsprechende Abschluss mindestens 60 Leistungspunkte in methodischen und fachlichen Grundlagen entweder der Sozial- oder der Wirtschaftswissenschaften beinhaltet. 1
vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten Englischkenntnisse, Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache, Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen

Eignungsfeststellungsverfahren

(Erläuterung/ einzureichenden Unterlagen/ Bewerbung)

1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2012 · Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

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