Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten der Indologie und Tibetologie (wenigstens 60 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit indologischer Thematik und einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.1 |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Insbesondere werden Kenntnisse des Sanskrits und einer weiteren indischen Sprache oder des Klassischen Tibetischen verlangt, die entweder durch erfolgreich absolvierte Module oder durch gleichwertige Nachweise erbracht werden.1 |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 LP zur Auflage machen.

