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Indo-Tibetologie (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Unter "Indo-Tibetologie" versteht man die wissenschaftliche Erforschung der Literatur des indischen Buddhismus nach tibetischen Quellen sowie der tibetischen Rezeption indisch-buddhistischen Kulturguts und dessen Weiterentwicklung in Tibet und außerhalb Tibets bis in die Gegenwart.

Einen Schwerpunkt bildet dabei die Erschließung der in den beiden äußerst umfangreichen kanonischen Sammlungen des tibetischen Buddhismus enthaltenen Werke (Kanjur und Tanjur), bei denen es sich zum überwiegenden Teil um direkte Übersetzungen indischer Texte handelt. Tibetische Übersetzungen buddhistischer Texte wurden etwa ab dem 7. Jahrhundert n. Chr. angefertigt und stellen oft die einzige getreue Wiedergabe von in ihrem Ursprungsland nicht mehr überlieferten indischen Schriften dar. Die Indo-Tibetologie bedient sich dabei sowohl philologisch-historischer als auch kulturwissenschaftlicher Methoden; man kann sie deshalb auch als eine auf Texten basierende Kulturwissenschaft bezeichnen.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Prof. Dr. Jürgen Hanneder
Raum 01 A26, Tel.: +49 6421 28 24930
E-Mail: hanneder@staff.uni-marburg.de
Sprechstunde Mi. 12.45-13.30

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss  Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten der Tibetologie und Indologie (wenigstens 60 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit indo-tibetologischer Thematik und einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.1
vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Insbesondere werden Kenntnisse des Tibetischen und des Sanskrits verlangt, die entweder durch erfolgreich absolvierte Module oder durch gleichwertige Nachweise erbracht werden.1

Zulassungsmodus Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 LP zur Auflage machen.

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09. bzw. 31.03.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

Bewerbung für ein Wintersemester: bis 15. Juli

Bewerbung für ein Sommersemester: bis 15. Januar

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!
 

Bewerbung

Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:

a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter

b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter

c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 · Eric Mootz

 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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