Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten der Tibetologie und Indologie (wenigstens 60 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit indo-tibetologischer Thematik und einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.1 |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Insbesondere werden Kenntnisse des Tibetischen und des Sanskrits verlangt, die entweder durch erfolgreich absolvierte Module oder durch gleichwertige Nachweise erbracht werden.1 |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 LP zur Auflage machen.

