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Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten der Tibetologie und Indologie (wenigstens 60 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit indo-tibetologischer Thematik und einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.1

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Insbesondere werden Kenntnisse des Tibetischen und des Sanskrits verlangt, die entweder durch erfolgreich absolvierte Module oder durch gleichwertige Nachweise erbracht werden.1

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 LP zur Auflage machen.

Zuletzt aktualisiert: 12.06.2012 · Finn Sweers

 
 
 
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