Informatik (Master of Science)
Kurzbeschreibung
Das Studium im Master-Studiengang besteht aus Vertiefungen und Spezialisierungen in der Informatik sowie dem Anwendungsfach. Ziel dabei ist insbesondere eine Intensivierung des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Der Abschluss befähigt zu eigenverantwortlichen Tätigkeiten und zur Leitung von Projekten in Industrie, Wirtschaft und wissenschaftlichen oder öffentlichen Institutionen, bei denen Methoden und Techniken der Informatik zur Analyse, Modellierung und Lösung etwa von naturwissenschaftlichen, wirtschaftlichen oder technischen Problemen eingesetzt werden. Ein besonders erfolgreiches Masterstudium ermöglicht ferner den Zugang zu einer Promotion – primär in der Informatik.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Prof. Dr. Ostermann
Hans-Meerwein-Str., Zi. 05D15
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Tel. 06421/28-21515
E-Mail: studienberatung@informatik.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Ein mit mindestens der Note 3,0 bewerteter Bachelorabschluss im
Studiengang "Informatik" der Philipps-Universität oder ein
gleichwertiger Abschluss. |
| nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten | Es werden dringend Kenntnisse der englischen
Sprache gemäß Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“ empfohlen. |
| Zulassungsmodus | Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
Fristen und Termine
| Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
Zulassung zum Wintersemester: bis 15. Juli |
Bewerbung
Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:
a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter
b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter
c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

