Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten, die einen iranistischen oder islamwissenschaftlich-persischen Bezug aufweisen (wenigstens 60 LP) oder das Vorliegen einer Bachelorarbeit mit einer auf die iranische Welt oder den persischsprachigen Kulturraum in Vergangenheit oder Gegenwart bezogenen Thematik und einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 2,5 berechtigen unmittelbar zur Zulassung.1 |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Darüber hinaus werden gute Kenntnisse des Neupersischen verlangt. Persischkenntnisse werden durch den Beleg über bestandene Module/Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der persischen Sprachausbildung im Umfang von mindestens 20 SWS oder mindestens 30 LP oder durch gleichwertige Nachweise erbracht. Im Zweifelsfall kann eine Eingangsprüfung zum Nachweis adäquater schriftsprachlicher Kenntnisse des Persischen zur Auflage gemacht werden.1 |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

