Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Studienangebot » Master » Iranistik (Master of Arts) » Zulassungsbedingungen
  • Print this page
  • create PDF file

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten, die einen iranistischen oder islamwissenschaftlich-persischen Bezug aufweisen (wenigstens 60 LP) oder das Vorliegen einer Bachelorarbeit mit einer auf die iranische Welt oder den persischsprachigen Kulturraum in Vergangenheit oder Gegenwart bezogenen Thematik und einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 2,5 berechtigen unmittelbar zur Zulassung.1

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Darüber hinaus werden gute Kenntnisse des Neupersischen verlangt. Persischkenntnisse werden durch den Beleg über bestandene Module/Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der persischen Sprachausbildung im Umfang von mindestens 20 SWS oder mindestens 30 LP oder durch gleichwertige Nachweise erbracht. Im Zweifelsfall kann eine Eingangsprüfung zum Nachweis adäquater schriftsprachlicher Kenntnisse des Persischen zur Auflage gemacht werden.1

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

Zuletzt aktualisiert: 12.06.2012 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/studienangebot/master/m-iranistik/zuliranistikma

Impressum