Islamwissenschaft M.A.
Kurzbeschreibung
Der forschungsorientierte konsekutive M.A.-Studiengang Islamwissenschaft vermittelt vertiefte Kenntnisse der normativen religiösen Quellentexte des Islam und ihren Auslegungen, der islamischen Religions-, Kultur- und Ideengeschichte vom frühen Islam bis zur Gegenwart sowie der vielfältigen Erscheinungsformen und Deutungsmuster des Islam in muslimischen Gemeinschaften und Gesellschaften der Gegenwart. Die Erweiterung aktiver Sprachkompetenz im Arabischen als wichtigste Quellensprache des Islam sowie der Erwerb von Sprachkompetenzen in einer weiteren islamischen Sprache (Persisch oder Türkisch) setzen dabei die Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens. Neben der Vertiefung fachspezifischer Kenntnisse der Islamwissenschaft und sprachpraktischer Kompetenzen stehen methodische, insbesondere kultur-, religions- und sozialwissenschaftliche Zugänge zu den Forschungsfeldern im Mittelpunkt der Lehre.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Prof. Dr. Albrecht Fuess
Fachgebiet Islamwissenschaft
Deutschhausstraße 12
35032 Marburg
Tel. 06421/28-21302
E-Mail: albrecht.fuess@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Di 10-12 Uhr und n.V.
Raum: 00A40
Dr. Pierre Hecker
Fachgebiet Islamwissenschaft
Deutschhausstraße 12
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24957
E-Mail: pierre.hecker@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Mi 10-12
Raum: 00A39
Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach folgender Maßgabe: Der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs Orientwissenschaft mit dem Schwerpunkt Islamwissenschaft oder eines vergleichbaren Bachelorstudienganges mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten, die einen islamwissenschaftlichen Bezug aufweisen (mindestens 60 LP).1 |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Es werden Kenntnisse des Arabischen und des Türkischen oder
Persischen verlangt. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung. |
1 Der Prüfungsausschuss kann die
nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im
Umfang von bis zu 12 LP zur Auflage machen. Sofern die geforderten
Sprachkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nicht
nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich,
dass die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgeholt werden. Die
Erfüllung der Auflagen ist nachzuweisen. Dieser Nachweis ist
Voraussetzung für die Rückmeldung ins dritte Fachsemester. Auflagen
sind in einer Höhe von insgesamt höchstens 24 LP möglich.
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
bis 15. Juli
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Bewerbung
Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:
a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter
b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter
c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

