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Islamwissenschaft M.A.

Kurzbeschreibung

Der forschungsorientierte konsekutive M.A.-Studiengang Islamwissenschaft vermittelt vertiefte Kenntnisse der normativen religiösen Quellentexte des Islam und ihren Auslegungen, der islamischen Religions-, Kultur- und Ideengeschichte vom frühen Islam bis zur Gegenwart sowie der vielfältigen Erscheinungsformen und Deutungsmuster des Islam in muslimischen Gemeinschaften und Gesellschaften der Gegenwart. Die Erweiterung aktiver Sprachkompetenz im Arabischen als wichtigste Quellensprache des Islam sowie der Erwerb von Sprachkompetenzen in einer weiteren islamischen Sprache (Persisch oder Türkisch) setzen dabei die Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens. Neben der Vertiefung fachspezifischer Kenntnisse der Islamwissenschaft und sprachpraktischer Kompetenzen stehen methodische, insbesondere kultur-, religions- und sozialwissenschaftliche Zugänge zu den Forschungsfeldern im Mittelpunkt der Lehre.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Prof. Dr. Albrecht Fuess
Fachgebiet Islamwissenschaft
Deutschhausstraße 12
35032 Marburg
Tel. 06421/28-21302
E-Mail: albrecht.fuess@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Di 10-12 Uhr und n.V.
Raum: 00A40


Dr. Pierre Hecker
Fachgebiet Islamwissenschaft
Deutschhausstraße 12
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24957
E-Mail: pierre.hecker@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Mi 10-12
Raum: 00A39

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach folgender Maßgabe: Der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs Orientwissenschaft mit dem Schwerpunkt Islamwissenschaft oder eines vergleichbaren Bachelorstudienganges mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten, die einen islamwissenschaftlichen Bezug aufweisen (mindestens 60 LP).1

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Es werden Kenntnisse des Arabischen und des Türkischen oder Persischen verlangt.

Der Nachweis über Arabischkenntnisse wird durch den Beleg über bestandene Module/Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der arabischen Sprachausbildung im Umfang von mindestens 30 LP oder durch gleichwertige Nachweise erbracht.

Der Nachweis über Sprachkenntnisse des Türkischen oder Persischen wird durch den Beleg über bestandene Module/Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der türkischen oder persischen Sprachausbildung im Umfang von 24 LP nachgewiesen oder durch gleichwertige Nachweise erbracht.

Im Zweifelsfall kann eine Eingangsprüfung zum Nachweis adäquater schriftsprachlicher Kenntnisse der erforderlichen Fremdsprachkenntnisse zur Auflage gemacht werden.1


Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.

1 Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 LP zur Auflage machen. Sofern die geforderten Sprachkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nicht nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgeholt werden. Die Erfüllung der Auflagen ist nachzuweisen. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Rückmeldung ins dritte Fachsemester. Auflagen sind in einer Höhe von insgesamt höchstens 24 LP möglich.


 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09. bzw. 31.03.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. Juli
(Zulassung nur zum Wintersemester)



Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 29.04.2011 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

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