Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender
Hochschulabschluss. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Es werden Kenntnisse des Alt-/Mittelirischen (Early/Medieval Irish) und des Mittelkymrischen im Umfang von mindestens je 12 LP verlangt. Der Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse wird durch Belege über bestandene Module oder durch gleichwertige Nachweise erbracht.1 |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

