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Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten der Keltologie (wenigstens 60 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit keltologischer Thematik und einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.1

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Es werden Kenntnisse des Alt-/Mittelirischen (Early/Medieval Irish) und des Mittelkymrischen im Umfang von mindestens je 12 LP verlangt. Der Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse wird durch Belege über bestandene Module oder durch gleichwertige Nachweise erbracht.1

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

Zuletzt aktualisiert: 12.06.2012 · Finn Sweers

 
 
 
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