Klassische Archäologie (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Gegenstand der "Klassischen Archäologie" sind die materiellen Hinterlassenschaften der antiken griechichen und römischen Kulturen vom 2. Jahrtausend bis zum Ende der Antike im 6. Jh. n.Chr. Dazu zählen in beträchtlicher Menge auch Werke, deren hoher künstlerischer Rang allen späteren Epochen als vorbildlich galt. Ziel der Klassischen Archäologie ist es, die antike Kultur- und Geistesgeschichte im Wandel der Epochen zu rekonstruieren.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Dr. Laura Puritani
Ernst-von-Hülsen-Haus, Biegenstr. 11
Raum 01 013
35032 Marburg
Tel: 06421 / 28 22 304
Sprechstunde: Do. 14:00-16:00 und nach Vereinbarung
E-Mail: puritanl@staff.uni-marburg.de
Prof. Dr. Rita Amedick
Ernst-von-Hülsen-Haus, Biegenstr. 11
Raum 01 011
Tel: 06421/ 28 22 354
E-Mail: amedick@staff.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Eine mit mindestens Note 3,0 bewertete
Bachelorabschluss in einem der nachfolgenden Studiengänge :
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| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten | Latinum oder Graecum (Die Sprachkenntnisse können bis zum Modul Masterarbeit nachgereicht werden!) |
| Zulassungsmodus | Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
Fristen und Termine
| Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen. Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird. |
Zulassung zum Wintersemester: 15.Juli |
Bewerbung
Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:
a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter
b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter
c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

