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Kultur- und Sozialanthropologie (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der Masterstudiengang Kultur- und Sozialanthropologie soll dazu befähigen, kulturelle und soziale Besonderheiten und Zusammenhänge von (außer)-europäischen Kulturen empirisch zu dokumentieren, zu analysieren und zu verstehen. Regionale Spezialisierungen auf Lateinamerika (Amazonien) sowie thematische Schwerpunktbildungen im Bereich der Konfliktanthropologie, Anthropologie der Natur sowie visueller und materieller Kultur sind möglich.
Der Masterstudiengang Kultur- und Sozialanthropologie hat ein forschungsorientiertes Profil, das besonderen Wert auf selbständiges wissenschaftliches Arbeiten legt.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Dr. Ulrike Bieker
Kugelgasse 10, Raum EG 24, 35032 Marburg
Tel: 06421/28 25355
E-Mail: biekerul@staff.uni-marburg.de
Sprechstunde: Do 14.00 – 15.00 Uhr und n.V.

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Hochschulabschluss eines Studienganges mit Schwerpunkt Ethnologie/ Kultur- und Sozialanthropologie oder eines anderen gleichwertigen gesellschafts- oder empirisch kulturwissenschaftlichen Studienganges.1

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Kenntnis zweier (in der Regel moderner) Fremdsprachen. Eine Sprache ist auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen, die andere auf Niveau B 1.

Eine der beiden Sprachen kann durch Latein- bzw. Griechischkenntnisse ersetzt werden, wobei diese auf dem Niveau des Latinums bzw. des Graecums bzw. auf einen vergleichbaren Niveau nachgewiesen werden müssen. Im Fall, dass Latein- oder Griechischkenntnisse geltend gemacht werden, muss die zweite Fremdsprache auf dem Niveau B1 vorliegen.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09. bzw. 31.03.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

Bewerbung zu einem Wintersemester:
bis 15. Juli

Bewerbung zu einem Sommersemester:
bis 15. Januar

 

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 16.09.2010 · Eric Mootz

 
 
 
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