Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Hochschulabschluss eines Studienganges mit Schwerpunkt Ethnologie/ Kultur- und Sozialanthropologie oder eines anderen gleichwertigen gesellschafts- oder empirisch kulturwissenschaftlichen Studienganges.1 |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Kenntnis zweier (in der Regel moderner) Fremdsprachen. Eine Sprache ist auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen, die andere auf Niveau B 1. Eine der beiden Sprachen kann durch Latein- bzw. Griechischkenntnisse ersetzt werden, wobei diese auf dem Niveau des Latinums bzw. des Graecums bzw. auf einen vergleichbaren Niveau nachgewiesen werden müssen. Im Fall, dass Latein- oder Griechischkenntnisse geltend gemacht werden, muss die zweite Fremdsprache auf dem Niveau B1 vorliegen. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

