Kunstgeschichte (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Masterstudiengang Kunstgeschichte fördert
Kenntnisse und Fähigkeiten für die Erforschung, für die
wissenschaftlich abgesicherte Begleitung von Maßnahmen zum Erhalt und
für die Vermittlung des Reichtums kultureller Überlieferungen.
Aufbauend auf ein breites fachspezifisches Wissen, lernen die
Studierenden wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbstständig
auf komplexe Gegenstände und die Rahmenbedingungen der Künste
anzuwenden. Der Studiengang enthält einen hohen Anteil von
Lehrveranstaltungen vor Originalen und stärkt damit die
Denkmälerkenntnis (Kunsttechniken, Stilgeschichte, frühere und
gegenwärtige Präsentationsformen). Über die Vielfalt der
Einzelwissenschaft hinaus werden die Studierenden fächerübergreifend zu
Problemlösungen angeleitet. Der Studiengang bietet daher zur
individuellen Setzung von Schwerpunkten Raum für die freie Wahl von
Modulen aus anderen Studiengängen.
Das Modul "Systematik" dient der Förderung der wissenschaftlichen
Eigeninitiative und frühen Teilhabe an der Forschung. In den
„Fallstudien“ werden exemplarisch Themen aus dem ganzen Spektrum der
Kunstgeschichte behandelt. Zu den "Feldstudien" gehören eine große
Exkursion und ein Projektseminar. Teile des dritten und das vierte
Semester sind der Abschlussarbeit und begleitenden Kolloquien
vorbehalten.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung
09"
Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem
kunstgeschichtlichen Studiengang. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse
und Fähigkeiten Sofern die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nur auf Niveau A 2 anstelle von Niveau B 1 oder nur auf Niveaus A 1 anstelle von Niveau A 2 nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird. Analog gilt dies auch für den Nachweis von Lateinkenntnissen. |
Zwei Fremdsprachen, darunter Englisch- oder Französisch- oder Italienisch-kenntnisse. Eine Fremdsprache muss auf Niveau B1 des Common European Framework of Reference for Languages nachgewiesen werden. Die andere Fremdsprache muss auf Niveau A 2 nachgewiesen werden. Werden anstelle einer der modernen Fremdsprachen Lateinkenntnisse geltend gemacht, müssen diese auf dem Niveau des Latinums durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
Bewerbung zu einem Wintersemester: Bewerbung zu einem Sommersemester: Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! |
Bewerbung
Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

