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Kunstgeschichte (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der Masterstudiengang Kunstgeschichte fördert Kenntnisse und Fähigkeiten für die Erforschung, für die wissenschaftlich abgesicherte Begleitung von Maßnahmen zum Erhalt und für die Vermittlung des Reichtums kultureller Überlieferungen. Aufbauend auf ein breites fachspezifisches Wissen, lernen die Studierenden wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbstständig auf komplexe Gegenstände und die Rahmenbedingungen der Künste anzuwenden. Der Studiengang enthält einen hohen Anteil von Lehrveranstaltungen vor Originalen und stärkt damit die Denkmälerkenntnis (Kunsttechniken, Stilgeschichte, frühere und gegenwärtige Präsentationsformen). Über die Vielfalt der Einzelwissenschaft hinaus werden die Studierenden fächerübergreifend zu Problemlösungen angeleitet. Der Studiengang bietet daher zur individuellen Setzung von Schwerpunkten Raum für die freie Wahl von Modulen aus anderen Studiengängen.
Das Modul "Systematik" dient der Förderung der wissenschaftlichen Eigeninitiative und frühen Teilhabe an der Forschung. In den „Fallstudien“ werden exemplarisch Themen aus dem ganzen Spektrum der Kunstgeschichte behandelt. Zu den "Feldstudien" gehören eine große Exkursion und ein Projektseminar. Teile des dritten und das vierte Semester sind der Abschlussarbeit und begleitenden Kolloquien vorbehalten.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung 09"

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem kunstgeschichtlichen Studiengang.

Handelt es sich um einen Bachelorabschluss in einem Studiengang mit einem hohen Anteil an kunstgeschichtlichen Fachmodulen ( wenigstens 60 ECTS-Punkte), in dem die Bachelorarbeit zu einer kunsthistorischen Thematik angefertigt wurde, und der mit einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 abgeschlossen wurde, ist eine Zulassung ohne Auflagen möglich.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Prüfungsausschuss nach Prüfung der Unterlagen Auflagen machen. Diese werden in der Regel in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 ECTS-Punkten aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs "Kunstgeschichte" (4.-6. Fachsemester) bestehen. Die Erfüllung der Auflagen ist Voraussetzung für die Rückmeldung zum 3. Fachsemester.

Die Zulassung kann unter Vorbehalt erfolgen, sofern die Abschlussprüfung in einem Bachelorstudiengang bis zur festgesetzten Anmeldefrist zwar begonnen, aus bei der Hochschule liegenden, organisatorischen Gründen aber nicht beendet werden konnte. Die Zulassung unter Vorbehalt erlischt, wenn der oder die Studierende bis zum Beginn des Wintersemesters das Bachelorzeugnis nicht vorgelegt hat.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Sofern die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nur auf Niveau A 2 anstelle von Niveau B 1 oder nur auf Niveaus A 1 anstelle von Niveau A 2 nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird. Analog gilt dies auch für den Nachweis von Lateinkenntnissen.

Zwei Fremdsprachen, darunter Englisch- oder Französisch- oder Italienisch-kenntnisse. Eine Fremdsprache muss auf Niveau B1 des Common European Framework of Reference for Languages nachgewiesen werden. Die andere Fremdsprache muss auf  Niveau A 2 nachgewiesen werden.  Werden anstelle einer der modernen Fremdsprachen Lateinkenntnisse geltend gemacht, müssen diese auf dem Niveau des Latinums durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

    

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09. bzw. 31.03.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

Bewerbung zu einem Wintersemester:
bis 15. Juli

Bewerbung zu einem Sommersemester:
bis 15. Januar

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 12.08.2010 · Eric Mootz

 
 
 
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