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Linguistik: Kognition und Kommunikation (Master of Arts) (ehemals Germanistische Linguistik)

Kurzbeschreibung

Die Germanistische Linguistik untersucht die deutsche Sprache – und zwar mit den Erkenntnissen und Methoden der modernen internationalen Sprachwissenschaft. Die Eigenschaften des Deutschen werden dabei auf struktureller (Syntax, Semantik, Phonologie, Morphologie) und auf funktionaler (Pragmatik) Ebene analysiert. Des Weiteren spielen kognitive, soziale und historische Aspekte des Deutschen in diesem Studiengang eine besondere Rolle. Alle diese Fragen werden unter dem Licht der Anwendbarkeit in einem breiten Spektrum von Berufsfeldern behandelt.
Der viersemestrige Master zielt darauf ab, theoretisches mit praktischem Wissen zu verbinden. Das allgemeine Ziel ist es dann, eine Reihe von Problemstellungen durch wissenschaftliche Analyse zu lösen. Das zuvor im Bachelor-Studiengang erlernte Wissen wird in diesem Studiengang erweitert und vertieft.
Der Abschluss des M.A. „Linguistik: Kognition und Kommunikation“ schafft die Voraussetzungen, entweder unmittelbar in das Berufsleben einzutreten oder aber ein Promotionsstudium in der Linguistik (Deutsche Sprache, Sprachwissenschaft/Linguistik oder verwandte Gebiete) aufzunehmen.

Der Studiengang befindet sich im Reakkreditierungsverfahren.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Leupold
Fachbereichsbeauftragte für Studienberatung (Bachelor- und Masterstudiengänge)
Wilhelm-Röpke-Str. 6A, WR 05A11
Tel.: 28 24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung 09"

Studienfachberatung zum Studiengang

Prof. Dr. Joachim Herrgen
Forschungsinstitut für deutsche Sprache „Deutscher Sprachatlas“
Hermann-Jacobsohn-Weg 3, Raum 31
Tel.: 28 24695
E-Mail: herrgen@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe hier

Prof. Dr. Jürgen Erich Schmidt
Forschungsinstitut für deutsche Sprache „Deutscher Sprachatlas“
Hermann-Jacobsohn-Weg 3, Raum 22
Tel.: 28 24526
E-Mail: schmidtj@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe hier

Prof. Dr. Richard Wiese
Wilhelm-Röpke-Str. 6A, WR 08A02
Tel.: 28 24670
E-Mail: wiese@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe hier

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelor-Studiums im Bereich Sprachwissenschaft

oder

der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Der Bereich „Sprachwissenschaft“ gilt als anerkannt, wenn mindesten 48 LP in einschlägigen linguistischen nachgewiesen werden können.

Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 LP erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

 

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Englisch. Eine Fremdsprache muss auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden, die andere Fremdsprache auf Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Werden als zweite Fremdsprache Lateinkenntnisse geltend gemacht, müssen diese auf dem Niveau des Latinums durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

Bewerbung zu einem Wintersemester:
bis 15. Juli

Bewerbung zu einem Sommersemester: 
bis 15. Januar

 

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 03.09.2012 · Eric Mootz

 
 
 
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