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Medien und kulturelle Praxis: Geschichte, Ästhetik, Theorie (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der Studiengang "Medien und kulturelle Praxis: Geschichte, Ästhetik, Theorie" ist für Studierende konzipiert, die bereits einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bzw. einen einschlägigen B.A.-Abschluss vorweisen können und ein besonderes Interesse an der vertieften, forschungsorientierten Durchdringung moderner Medienkulturen haben und eine überdurchschnittliche Begabung für audiovisuelle Eindrücke mitbringen.

Medienwissenschaft in diesem Sinne versteht sich als eine historisch-hermeneutische Disziplin in einer kulturhistorischen und kulturwissenschaftlichen Perspektive. Im Zentrum stehen die audiovisuellen Medien Film, Fernsehen sowie die digitalen Medien und multimedialen Konfigurationen. Sie beschäftigt sich mit den Entstehungsbedingungen dieser Medien, mit ihrer Produktion und Rezeption als spezifischen Formen soziokultureller Praxis sowie den theoretischen Erklärungen und Zuschreibungen, die die Geschichte dieser Medien begleitet haben und aktuell begleiten.

Mit der forschungsorientierten Ausrichtung dient dieser Studiengang nicht nur der Ausbildung und Förderung des eigenen fachwissenschaftlichen Nachwuchses. Er vermittelt vor allem auch die Kompetenz, in den vielfältigen Tätigkeitsbereichen medialer Produktion und Distribution wissenschaftlich fundierte Kenntnisse und Methoden einzubringen und somit die mediale Praxis auf ihre soziale und kulturelle Bedeutung hin zu reflektieren: sei es etwa in der Dramaturgie von Sendern oder Produktionsgesellschaften, in der Programmplanung und –gestaltung von Sendeanstalten, in der Medienpublizistik, in der Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit, in der Medienberatung, im breiten Sektor der Bildungsarbeit oder in der medienwissenschaftlichen Forschung und Lehre.

Der Studiengang ist akkreditiert.  

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung 09"

Studienfachberatung zum Studiengang

Prof. Dr. Andreas Dörner
Sprechstunde: Di 16 - 18
(Terminvergabe ausschließlich über Sekr.-Email: Linzmaye@staff.uni-marburg.de)

Sonja Czekaj, M.A.
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6, Block A
WR 07A02
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24978
E-Mail: czekajs@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechzeiten: dienstags von 11 bis 12 Uhr

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem medienwissenschaftlichen Studiengang.

Handelt es sich um einen Bachelorabschluss in einem Studiengang mit einem hohen Anteil an medienwissenschaftlichen Fachmodulen (wenigstens 60 ECTS-Punkte), in dem die Bachelorarbeit zu einer medienwissenschaftlichen Thematik angefertigt wurde, und der mit einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 abgeschlossen wurde, ist eine Zulassung ohne Auflagen möglich.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Prüfungsausschuss nach Prüfung der Unterlagen Auflagen machen. Diese werden in der Regel in der Absolvierung eines zusätzlichen fachspezifischen Moduls im Umfang von 18 ECTS-Punkten aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Medienwissenschaft“ (4.-6. Fachsemester) bestehen. Die Erfüllung der Auflagen ist Voraussetzung für die Rückmeldung zum 3. Fachsemester.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Englisch auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Kenntnisse einer weiteren moderne Fremdsprache werden dringend empfohlen.

Zulassungsmodus

aufnahmebeschränkt (nach der hessischen Vergabeverordnung)
ACHTUNG: Aufrgund der Zulassungsbeschränkung (NC) müssen beglaubigte Kopien eingereicht werden!
 

    

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin


bis 15. Juli (Zulassung nur zum Wintersemester)

 

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.



 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 · Finn Sweers

 
 
 
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