Medien und kulturelle Praxis: Geschichte, Ästhetik, Theorie (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Studiengang "Medien und kulturelle Praxis: Geschichte, Ästhetik, Theorie" ist für Studierende konzipiert, die bereits einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bzw. einen einschlägigen B.A.-Abschluss vorweisen können und ein besonderes Interesse an der vertieften, forschungsorientierten Durchdringung moderner Medienkulturen haben und eine überdurchschnittliche Begabung für audiovisuelle Eindrücke mitbringen.
Medienwissenschaft in diesem Sinne versteht sich als eine historisch-hermeneutische Disziplin in einer kulturhistorischen und kulturwissenschaftlichen Perspektive. Im Zentrum stehen die audiovisuellen Medien Film, Fernsehen sowie die digitalen Medien und multimedialen Konfigurationen. Sie beschäftigt sich mit den Entstehungsbedingungen dieser Medien, mit ihrer Produktion und Rezeption als spezifischen Formen soziokultureller Praxis sowie den theoretischen Erklärungen und Zuschreibungen, die die Geschichte dieser Medien begleitet haben und aktuell begleiten.
Mit der forschungsorientierten Ausrichtung dient
dieser Studiengang nicht nur der Ausbildung und Förderung des eigenen
fachwissenschaftlichen Nachwuchses. Er vermittelt vor allem auch die
Kompetenz, in den vielfältigen Tätigkeitsbereichen medialer Produktion
und Distribution wissenschaftlich fundierte Kenntnisse und Methoden
einzubringen und somit die mediale Praxis auf ihre soziale und
kulturelle Bedeutung hin zu reflektieren: sei es etwa in der
Dramaturgie von Sendern oder Produktionsgesellschaften, in der
Programmplanung und –gestaltung von Sendeanstalten, in der
Medienpublizistik, in der Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit, in der
Medienberatung, im breiten Sektor der Bildungsarbeit oder in der
medienwissenschaftlichen Forschung und Lehre.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung
09"
Studienfachberatung zum Studiengang
Prof. Dr. Andreas Dörner
Sprechstunde: Di 16 - 18
(Terminvergabe ausschließlich über Sekr.-Email: Linzmaye@staff.uni-marburg.de)
PD Dr. Burkhard Röwekamp
Wilhelm-Röpke-Str. 6, Block A, Raum 07A14A
35032 Marburg
Tel.: 06421 / 28 24589
E-Mail: roewekam@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Terminvergabe über Sekr.-Email: fauli@staff.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem
medienwissenschaftlichen Studiengang. Handelt es sich um einen Bachelorabschluss in einem Studiengang mit einem hohen Anteil an medienwissenschaftlichen Fachmodulen (wenigstens 60 ECTS-Punkte), in dem die Bachelorarbeit zu einer medienwissenschaftlichen Thematik angefertigt wurde, und der mit einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 abgeschlossen wurde, ist eine Zulassung ohne Auflagen möglich. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Prüfungsausschuss nach Prüfung der Unterlagen Auflagen machen. Diese werden in der Regel in der Absolvierung eines zusätzlichen fachspezifischen Moduls im Umfang von 18 ECTS-Punkten aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Medienwissenschaft“ (4.-6. Fachsemester) bestehen. Die Erfüllung der Auflagen ist Voraussetzung für die Rückmeldung zum 3. Fachsemester. |
| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse
und Fähigkeiten Sofern die Kenntnis der weiteren Fremdsprache bei der Bewerbung um den Studienplatz noch nicht im vollen Umfang, sondern nur auf Niveau A 1 anstelle von A 2 nachgewiesen werden kann, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das fehlende Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird. |
Englisch auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Kenntnisse einer weiteren moderne Fremdsprache werden dringend empfohlen. |
| Zulassungsmodus | aufnahmebeschränkt (nach der hessischen Vergabeverordnung) ACHTUNG: Aufrgund der Zulassungsbeschränkung (NC) müssen beglaubigte Kopien eingereicht werden! |
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin |
bis 15. Juli (Zulassung nur zum
Wintersemester) Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
Bewerbung
Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:
a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter
b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter
c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

