Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Der zweijährige Studiengang "Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung" (Master of Arts) soll die Studierenden in die Lage setzen, wissenschaftlich mit den Gegenständen der europäisch-westlichen Musikgeschichte umzugehen: mit den ästhetischen Gegenständen selbst, ihrem institutionellen, kulturellen Kontext, der historischen Theoriebildung und - nicht an letzter Stelle - mit der geschichtlichen Veränderbarkeit dessen, was als Musik, was als musikalische Kunst gilt. Dies geschieht vorwiegend in problem- und fallorientierten Lehrveranstaltungen, die auf die Verknüpfung von Forschung und Lehre zielen. Schwerpunkte des Marburger Instituts sind die ältere Musikgeschichte bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts und die Musikgeschichte vom 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Allgemeine Studienberatung (Fachbereichsbeauftragte für Studienberatung - Bachelor- und Masterstudiengänge)
Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung
09"
Studienfachberatung zum Studiengang
Prof. Dr. Sabine Henze-Döring
Musikwissenschaftliches Institut, Raum 3
Tel.: 06421/28 22266; E-Mail: henzedoe@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Di 15 – 16 Uhr
Prof. Dr. Lothar Schmidt
Musikwissenschaftliches Institut, Raum 1
Tel.: 06421/28 22350, E-Mail: schmidth@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Mo 16 – 17 Uhr
Dr. Panja Mücke
Musikwissenschaftliches Institut, Raum 7
Tel.: 06421/ 28 22472, E-Mail: muecke@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Mo 15 – 17 Uhr
Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem einschlägigen
Studiengang. Handelt es sich um einen Bachelorabschluss in einem Studiengang mit einem hohen Anteil an musikgeschichtlichen Fachmodulen (wenigstens 60 ECTS-Punkte), in dem die Bachelorarbeit zu einer musikgeschichtlichen Thematik angefertigt wurde, und der mit einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 abgeschlossen wurde, ist eine Zulassung ohne Auflagen möglich. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Prüfungsausschuss nach Prüfung der Unterlagen Auflagen beschließen. Diese werden in der Regel in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten nach ECTS aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Kunst, Musik und Medien“ bestehen. Die Erfüllung der Auflagen ist Voraussetzung für die Rückmeldung zum 3. Fachsemester. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
Können die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz in einer Sprache nur auf Niveau A 2 anstelle eines geforderten Niveaus B 1 oder nur auf Niveau A 1 anstelle eines geforderten Niveaus A 2 nachgewiesen werden, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird, wenn die andere Sprache bei der Bewerbung schon auf dem geforderten Niveau nachgewiesen werden kann. Analog gilt dieses Prinzip auch für den Nachweis von Lateinkenntnissen. |
Zwei Fremdsprachen, darunter Englisch. Eine Fremdsprache muss auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die andere auf Niveau A 2.
Hinweis: Bei einer Schwerpunktsetzung im Bereich der Älteren Musikgeschichte sind mindestens Grundkenntnisse der lateinischen Grammatik und des lateinischen Wortschatzes erforderlich, die dazu befähigen, die ältere musikalische Terminologie zu verstehen und die sprachliche Struktur von liturgischen und theoretischen Texten nachzuvollziehen. |
| Zulassungsmodus | Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
Fristen und Termine
| Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
bis 15. Juli (Zulassung nur zum
Wintersemester) Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! |
Bewerbung
Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:
a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter
b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter
c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

