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Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der zweijährige Studiengang "Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung" (Master of Arts) soll die Studierenden in die Lage setzen, wissenschaftlich mit den Gegenständen der europäisch-westlichen Musikgeschichte umzugehen: mit den ästhetischen Gegenständen selbst, ihrem institutionellen, kulturellen Kontext, der historischen Theoriebildung und - nicht an letzter Stelle - mit der geschichtlichen Veränderbarkeit dessen, was als Musik, was als musikalische Kunst gilt. Dies geschieht vorwiegend in problem- und fallorientierten Lehrveranstaltungen, die auf die Verknüpfung von Forschung und Lehre zielen. Schwerpunkte des Marburger Instituts sind die ältere Musikgeschichte bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts und die Musikgeschichte vom 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Allgemeine Studienberatung (Fachbereichsbeauftragte für Studienberatung - Bachelor- und Masterstudiengänge)

Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 06421/28-24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung 09"

Studienfachberatung zum Studiengang

Prof. Dr. Sabine Henze-Döring Musikwissenschaftliches Institut, Raum 3
Tel.: 06421/28 22266; E-Mail: henzedoe@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Di 15 – 16 Uhr

Prof. Dr. Lothar Schmidt
Musikwissenschaftliches Institut, Raum 1
Tel.: 06421/28 22350, E-Mail: schmidth@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Mo 16 – 17 Uhr

Dr. Panja Mücke
Musikwissenschaftliches Institut, Raum 7
Tel.: 06421/ 28 22472, E-Mail: muecke@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Mo 15 – 17 Uhr

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang.

Handelt es sich um einen Bachelorabschluss in einem Studiengang mit einem hohen Anteil an musikgeschichtlichen Fachmodulen (wenigstens 60 ECTS-Punkte), in dem die Bachelorarbeit zu einer musikgeschichtlichen Thematik angefertigt wurde, und der mit einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 abgeschlossen wurde, ist eine Zulassung ohne Auflagen möglich.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Prüfungsausschuss nach Prüfung der Unterlagen Auflagen beschließen. Diese werden in der Regel in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten nach ECTS aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Kunst, Musik und Medien“ bestehen. Die Erfüllung der Auflagen ist Voraussetzung für die Rückmeldung zum 3. Fachsemester.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten



Können die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz in einer Sprache nur auf Niveau A 2 anstelle eines geforderten Niveaus B 1 oder nur auf Niveau A 1 anstelle eines geforderten Niveaus A 2 nachgewiesen werden, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird, wenn die andere Sprache bei der Bewerbung schon auf dem geforderten Niveau nachgewiesen werden kann. Analog gilt dieses Prinzip auch für den Nachweis von Lateinkenntnissen.

Zwei Fremdsprachen, darunter Englisch. Eine Fremdsprache muss auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die andere auf Niveau A 2.


Werden Kenntnisse des Lateinischen geltend gemacht, müssen diese auf dem Niveau des Latinums durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden.

Hinweis: Bei einer Schwerpunktsetzung im Bereich der Älteren Musikgeschichte sind mindestens Grundkenntnisse der lateinischen Grammatik und des lateinischen Wortschatzes erforderlich, die dazu befähigen, die ältere musikalische Terminologie zu verstehen und die sprachliche Struktur von liturgischen und theoretischen Texten nachzuvollziehen.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

 

    

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. Juli
(Zulassung nur zum Wintersemester)

 

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!


 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 01.04.2011 · Eric Mootz

 
 
 
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