Zulassungsbedingungen
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Vorausgesetzer Hochschulabschluss |
Fachlich einschlägiges Bachelorstudium im naturwissenschaftlichen
Bereich oder vergleichbares in- oder ausländisches
Hochschulstudium. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“ |
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Zulassungsmodus |
aufnahmebeschränkt (
nach der hessischen Vergabeverordnung) |

