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Zulassungsbedingungen

Vorausgesetzer Hochschulabschluss

Fachlich einschlägiges Bachelorstudium im naturwissenschaftlichen Bereich oder vergleichbares in- oder ausländisches Hochschulstudium.

Zugelassen werden kann, wer mindestens 60 Leistungspunkte (LP) in Fächern nachweist, die sich im Fächerspektrum der biologischen Kernmodule sowie der Fach- und Vertiefungsmodule des Bachelorstudiengangs Biologie der Philipps-Universität Marburg wiederfinden.

Liegen die Voraussetzungen nicht vollständig vor, kann die Zulassung an die Auflage gebunden werden, bestimmte zusätzliche Leistungen im Umfang von bis zu 12 LP zu erbringen.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“

Zulassungsmodus

aufnahmebeschränkt ( nach der hessischen Vergabeverordnung)

ACHTUNG: Aufgrund der Zulassungsbeschränkung (NC) müssen beglaubigte Kopien eingereicht werden!

Zuletzt aktualisiert: 23.07.2012 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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