Physik (Master of Science)
Kurzbeschreibung
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Gleichwertig mit dem im deutschsprachigen Raum üblichen Diplom
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Abschluss nach internationalen Standards mit weltweiter Akzeptanz
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Berufstätigkeit in Forschung, Entwicklung, Management, Verwaltung und Umwelt
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Zugang zur Promotion
Aufbauend auf ein naturwissenschaftliches Bachelorstudium werden im Masterstudium die Kenntnisse in allgemeiner Physik vertieft und daneben weitere Kenntnisse in einem Schwerpunkt der eigenen Wahl erworben. Die Schwerpunkte orientieren sich an den Forschungsgebieten der Arbeitsgruppen des Fachbereichs.
Zur Vertiefung der Grundkenntnisse in Physik werden Vertiefungsmodule gehört, die sich nach dem gewählten Schwerpunkt des Bachelorstudiums richten. Die Einarbeitung in die Arbeitsgebiete der Arbeitsgruppen erfolgt im Schwerpunktblock. In jedem der entsprechenden Schwerpunkte wird in einem Studienjahr in der Regel ein Modul angeboten, dessen Inhalt dem wissenschaftlichen Fortschritt und dem Wandel der Schwerpunkte angepasst wird.
Die Mitarbeit in aktuellen Forschungsgebieten der Arbeitsgruppen erfolgt im Forschungsblock. Er wird gebildet aus dem Arbeitsgruppenpraktikum, dem Forschungspraktikum und der Masterarbeit. Zentrales Element im Masterstudiengang ist die Masterarbeit, bei der die Befähigung zu eigenständiger Forschung durch die Lösung einer aktuellen Problemstellung erworben wird.
Bei entsprechender Nachfrage ist es möglich, dass
das Lehrangebot und die Studienleistungen komplett in englischer
Sprache stattfinden bzw. erbracht werden können. Nach bestandener
Masterprüfung verleiht der Fachbereich Physik den akademischen Grad
"Master of Science (MSc)".
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Allgemeine Studienberatung, Beratung für StudieninteressiertePriv. Doz. Dr. Andreas Schrimpf
Tel: 0 64 21/ 28 21 33 8
Renthof 7b, Raum 00 003
E-Mail: andreas.schrimpf@physik.uni-marburg.de
Prof. Dr. Florian Gebhard
Tel: 0 64 21/ 28 21 31 8
Renthof 6, Raum 3
E-Mail: florian.gebhard@physik.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Bachelor-Abschluss1
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Bewerber/innen, die einen anderen Studiengang als "Physik" absolviert haben, in dem mindestens 30 ECTS-Punkte im Fach Physik erworben wurden, müssen in einem Prüfungsgespräch grundlegende Kenntnisse in Physik nachweisen. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Sollte Ihnen zur Bewerbungsfrist verfahrensbedingt
noch kein Zeugnis über den ersten Abschluss vorliegen, bitten wir Sie,
sich auch ohne die Einreichung des Abschlusszeugnisses fristgerecht zu
bewerben. In zulassungsfreien Masterstudiengängen kann das Zeugnis bei
einer Bewerbung für ein Wintersemester bis Mitte Dezember, bei einer
Bewerbung für ein Sommersemester bis Mitte Juni nachgereicht
werden.
2 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im
Einzelfall entschieden.
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
Bewerbung zu einem Wintersemester: Bewerbung zu einem Sommersemester: Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! |
Bewerbung
Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

