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Politikwissenschaft (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Im Master-Studiengang Politikwissenschaft sollen die Studierenden vertiefte Fachkenntnisse der Politikwissenschaft und die Fähigkeit zu eigenständiger und eigenverantwortlicher Bearbeitung politikwissenschaftlicher Fragestellungen im breiten Spektrum politikwissenschaftlicher Berufsfelder erlangen. Die Studierenden sollen die Fähigkeit erwerben, gesellschaftliche und politische Problemlagen zu analysieren, in fachwissenschaftliche Zusammenhänge einzuordnen und durch angeleitete Forschung eigenständig darzustellen; weiterreichende Problem- und Wirkungszusammenhänge zu erfassen und in die hierfür grundlegenden theoretischen Ansätze der Gesellschafts-, Politik- und Staatstheorie einzuordnen; unterschiedliche Problemlösungen zu beurteilen sowie selbständig Lösungsmöglichkeiten methodisch zu erarbeiten, zu planen und auch berufsfeldspezifisch umzusetzen; politikwissenschaftliche Fragestellungen und Ergebnisse innerhalb verschiedenartiger Entscheidungsprozesse bzw. in öffentlicher Kommunikation zu vermitteln; Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten im fachübergreifenden Kontext zu entwickeln und zu reflektieren.

Das Studienangebot gewinnt sein spezifisches Profil

  • aus einer integrierten wissenschaftlichen Perspektive, d.h. aus der Verknüpfung inter- und transnationaler Politikperspektiven mit internen Strukturkonflikten, Demokratieproblemen und Transformationsperspektiven moderner Gesellschaften,
  • aus der Verbindung unterschiedlicher theoretischer Ansätze der Politikwissenschaft,
  • aus der Einbeziehung sozialer und ökonomischer Problemkonstellationen in die politikwissenschaftliche Studienorientierung, und
  • aus der systematischen Integration von Genderperspektiven.

 

Der 4-semestrige Masterstudiengang ist ein konsekutiver Studiengang zu Bachelorstudiengängen mit politikwissenschaftlicher Ausrichtung. Die Anschlussfähigkeit zu fachnahen, sozialwissenschaftlichen oder auch wirtschafts- und rechts-wissenschaftlichen B.A.-Abschlüssen ist durch das "Nachhol-Fenster" und die Pflichtbereiche "Politische Theorie" und "Methoden" gegeben.

Der Studiengang ist akkreditiert.

 

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Dr. Ingrid El Masry
Wilhelm-Röpke-Str. 6, Block G, Zi. 59
Tel: 06421/28 24384
Sprechstunde: Mo 11-13 Uhr, Di 13-15 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: elmasry@staff.uni-marburg.de  
Beachten Sie bitte die aktuellen Informationen unter:
http://www.uni-marburg.de/fb03/politikwissenschaft/studium/beratung  

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Ein mit mindestens der Note „befriedigend“ (3,0) bewerteter Bachelorabschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang oder ein Abschluss in einem mindestens gleichwertigen Studiengang mit entsprechender Abschlussnote, in dem politikwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Kompetenzen im Umfang von mind. 120 Leistungspunkten (ECTS) erworben worden sind1.

Wenn die fachinhaltlichen Voraussetzungen nicht vollständig gegeben sind, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass die fehlenden Kompetenzen innerhalb des "Nachhol-Moduls" erworben werden.

Wer die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann auch zugelassen werden bei Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen politikwissenschaftlichen Studiengangs und einer mindestens zweijährigen Berufspraxis in einem der Berufsfelder1:

  • Politikberatung (Öffentliche Verwaltung, öffentliche / soziale Dienstleistungen, Parteien, Verbände, Institutionen und Organisationen)
  • Medien (incl. Verlage) und Öffentlichkeitsarbeit
  • Internationale Institutionen und Organisationen
  • Wirtschaft (Industrie, Unternehmen, Selbständige / private Dienstleistungen)
  • Wissenschaft (Universität, Forschungseinrichtungen)
  • Politische Bildung, Weiterbildung

 

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Kenntnis mindestens einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Englisch wird dringend empfohlen.

Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen

Eignungsfeststellungsverfahren
(Erläuterung/ einzureichende Unterlagen/ Bewerbung)

1 Über eine Anerkennung wird im Einzelfall entschieden.

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. Juli 
(Zulassung nur zum Wintersemester)

 

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig.

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 18.08.2010 · Eric Mootz

 
 
 
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