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Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Ein mindestens mit "befriedigend" (Note 3,0) bewerteter Abschluss des BA-Studiengangs "Archäologische Wissenschaften" bzw. eines vergleichbaren Abschlusses1 an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Liegen die geforderten Sprachkenntnisse nicht vor, erfolgt die Einschreibung unter der Auflage, dass ihr Nachweis bis zur Rückmeldung ins 3. Fachsemester erfolgt.

Englisch auf Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ und mindestens einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen"

bis zur Rückmeldung zum 3. Fachsemester nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

eine weitere moderne Fremdsprache im Umfang von mindestens einem Schuljahr oder einer Kurseinheit

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

Zuletzt aktualisiert: 12.06.2012 · Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

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