Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Ein mindestens mit "befriedigend" (Note 3,0) bewerteter Abschluss des BA-Studiengangs "Archäologische Wissenschaften" bzw. eines vergleichbaren Abschlusses1 an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten Liegen die geforderten Sprachkenntnisse nicht vor, erfolgt die Einschreibung unter der Auflage, dass ihr Nachweis bis zur Rückmeldung ins 3. Fachsemester erfolgt. |
Englisch auf Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ und mindestens einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" |
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bis zur Rückmeldung zum 3. Fachsemester nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
eine weitere moderne Fremdsprache im Umfang von mindestens einem Schuljahr oder einer Kurseinheit |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

