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Romanische Philologie M.A.

Kurzbeschreibung

Der Masterstudiengang „Romanische Philologie“ dauert vier Semester und kann entweder mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder mit dem Schwerpunkt Sprachwissenschaft studiert werden.
Wesentlicher Bestandteil ist das Studium von zwei romanischen Sprachen, wobei Französisch, Italienisch oder Spanisch jeweils als erste oder zweite Sprache studiert werden können; im Schwerpunkt Sprachwissenschaft können als zweite Sprachen auch Portugiesisch oder Katalanisch gewählt werden.
Hinzu kommt ein Wahlbereich, der 24 LP umfasst: hier kann entweder eine weitere, dann dritte romanische Sprache studiert werden, oder es können Angebote aus anderen Instituten und Fachbereichen (vgl. Exportbereich) eingebracht werden.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Christiane Rokitzki
Institut für Romanische Philologie
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Raum 03D10
35032 Marburg
Tel.: 06421/28-24789
E-Mail: rokitzki@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: erfahren Sie auf der Dozentenhomepage von Frau Rokitzki

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss Studienvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach folgender Maßgabe:
  • der Nachweis des Abschlusses eines B.A.-Studiums in einem philologischen Fach oder in einer einem Philologiestudium vergleichbaren Fächerkombination.
  • der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses


vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten Zwei romanische Fremdsprachen: Französisch, Italienisch oder Spanisch auf dem Niveau C1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ sowie Französisch, Italienisch und Spanisch, im Schwerpunkt Sprachwissenschaft auch Portugiesisch oder Katalanisch, auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“

Vor Aufnahme des Studiums besteht die Möglichkeit, sich außerhalb der Universität auf das entsprechende Niveau vorzubereiten. Diesbezügliche Hinweise auf unserer Webseite "Sprachkurse"

Es wird dringend empfohlen, dass bereits zu Studienbeginn ein möglichst einjähriger Auslandsaufenthalt absolviert worden ist, in dem Kenntnisse über das Land bzw. die Kultur einer der studierten Sprachen in akademischen oder nichtakademischen Zusammenhängen erworben wurden. Sollte dieser Aufenthalt nicht zu Studienbeginn vorgewiesen werden können, wird erwartet, dass dies durch einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt oder einen mindestens dreimonatigen Forschungsaufenthalt (z. B. im Zusammenhang mit der Masterarbeit) ausgeglichen wird. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung.

Zulassungsmodus Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.



 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09. bzw. 31.03.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

für ein Wintersemester: bis 15. Juli

für ein Sommersemester: bis 15. Januar

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:

a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter

b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter

c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

Zuletzt aktualisiert: 29.04.2011 · Finn Sweers

 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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