Romanische Philologie M.A.
Kurzbeschreibung
Der Masterstudiengang „Romanische Philologie“ dauert vier Semester
und kann entweder mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder mit
dem Schwerpunkt Sprachwissenschaft studiert werden.
Wesentlicher Bestandteil ist das Studium von zwei romanischen Sprachen,
wobei Französisch, Italienisch oder Spanisch jeweils als erste oder
zweite Sprache studiert werden können; im Schwerpunkt
Sprachwissenschaft können als zweite Sprachen auch Portugiesisch oder
Katalanisch gewählt werden.
Hinzu kommt ein Wahlbereich, der 24 LP umfasst: hier kann entweder eine
weitere, dann dritte romanische Sprache studiert werden, oder es können
Angebote aus anderen Instituten und Fachbereichen (vgl. Exportbereich) eingebracht
werden.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Christiane Rokitzki
Institut für Romanische Philologie
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Raum 03D10
35032 Marburg
Tel.: 06421/28-24789
E-Mail: rokitzki@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: erfahren Sie auf der Dozentenhomepage
von Frau Rokitzki
Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Studienvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach folgender Maßgabe:
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| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten | Zwei romanische Fremdsprachen: Französisch, Italienisch oder Spanisch auf dem Niveau C1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ sowie Französisch, Italienisch und Spanisch, im Schwerpunkt Sprachwissenschaft auch Portugiesisch oder Katalanisch, auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ Vor Aufnahme des Studiums besteht die Möglichkeit, sich außerhalb der Universität auf das entsprechende Niveau vorzubereiten. Diesbezügliche Hinweise auf unserer Webseite "Sprachkurse" Es wird dringend empfohlen, dass bereits zu Studienbeginn ein möglichst einjähriger Auslandsaufenthalt absolviert worden ist, in dem Kenntnisse über das Land bzw. die Kultur einer der studierten Sprachen in akademischen oder nichtakademischen Zusammenhängen erworben wurden. Sollte dieser Aufenthalt nicht zu Studienbeginn vorgewiesen werden können, wird erwartet, dass dies durch einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt oder einen mindestens dreimonatigen Forschungsaufenthalt (z. B. im Zusammenhang mit der Masterarbeit) ausgeglichen wird. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. |
| Zulassungsmodus | Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung. |
Fristen und Termine
| Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
für ein Wintersemester: bis 15. Juli für ein Sommersemester: bis 15. Januar |
Bewerbung
Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:
a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter
b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter
c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

