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Romanische Philologie M.A.

Kurzbeschreibung

Der Masterstudiengang „Romanische Philologie“ dauert vier Semester und kann entweder mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder mit dem Schwerpunkt Sprachwissenschaft studiert werden.
Wesentlicher Bestandteil ist das Studium von zwei romanischen Sprachen, wobei Französisch, Italienisch oder Spanisch jeweils als erste oder zweite Sprache studiert werden können; im Schwerpunkt Sprachwissenschaft können als zweite Sprachen auch Portugiesisch oder Katalanisch gewählt werden.
Hinzu kommt ein Wahlbereich, der 24 LP umfasst: hier kann entweder eine weitere, dann dritte romanische Sprache studiert werden, oder es können Angebote aus anderen Instituten und Fachbereichen (vgl. Exportbereich) eingebracht werden.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Christiane Rokitzki
Institut für Romanische Philologie
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Raum 03D10
35032 Marburg
Tel.: 06421/28-24789
E-Mail: rokitzki@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: erfahren Sie auf der Dozentenhomepage von Frau Rokitzki

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Studienvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach folgender Maßgabe: 

der Nachweis des Abschlusses eines Bachelor-Studiums in einem philologischen Fach oder in einer einem Philologiestudium vergleichbaren Fächerkombination

oder

der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

 

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Zwei romanische Fremdsprachen: Französisch, Italienisch oder Spanisch auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen".

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang kann die Teilnahme an einzelnen Modulen oder Modulteilen von der Erfüllung spezifischer Modulzugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. In diesem Fall sind die Voraussetzungen in den Modulbeschreibungen (Anlage 2) in der gültigen Studien- und Prüfungsordnung unter „Voraussetzungen für die Teilnahme“ aufgeführt. Die gilt insbesondere für die Profilmodule Portugiesisch und Katalanisch.

Vor Aufnahme des Studiums besteht die Möglichkeit, sich außerhalb der Universität auf das entsprechende Niveau vorzubereiten. Diesbezügliche Hinweise auf unserer Webseite "Sprachkurse"

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.



 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09. bzw. 31.03.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

Bewerbung zu einem Wintersemester:
bis 15. Juli

Bewerbung zu einem Sommersemester:
bis 15. Januar


Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 29.04.2011 · Finn Sweers

 
 
 
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Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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