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Semitistik (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Gegenstand der Semitistik ist die semitische Sprachfamilie, deren bekannteste Vertreter Arabisch, Hebräisch, Akkadisch, Aramäisch, Sabäisch und Äthiopisch sind.

Der Studiengang bietet eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung und Profilierung im Bereich der semitistischen Sprach- und Kulturwissenschaft an. Neben der Vermittlung erweiterter Sprachkompetenz in bereits bekannten semitischen Sprachen und der Erlernung von einer oder mehreren weiteren Sprachen stehen die Inhalte und Methoden der deskriptiven, synchronen und der historisch-vergleichenden, diachronen Sprachwissenschaft sowie der philologischen Erschließung des vielfältigen semitischen Schrifttums im Mittelpunkt des Studiums. Die Absolventen und Absolventinnen werden befähigt, Texte in klassischen und modernen semitischen Sprachen zu verstehen, sie editorisch zu erschließen, zu analysieren, die zu Grunde liegenden sprachlichen Strukturen zu erfassen und mit Hilfe objektivierender und überprüfbarer Verfahren auszuwerten. Die sprach- und textorientierte Arbeit wird ergänzt durch die Beschäftigung mit den historischen und kulturellen Zusammenhängen, welche die nahöstlich-nordostafrikanische Region seit Jahrtausenden geprägt haben und immer noch prägen. Besondere Schwerpunkte dieses Studienganges bilden die klassischen semitischen Literatursprachen, die rekonstruierend-vergleichende Semitistik und die epigraphischen Denkmäler (Inschriften) der Levante und des südarabisch-nordäthiopischen Raumes.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Prof. Dr. Stefan Weninger
Centrum für Nah- und Mitteloststudien (CNMS) – Semitistik
Deutschhausstr. 12
35032 Marburg
E-Mail: weninger@staff.uni-marburg.de
Tel.: 06421 28-24792
Sprechstunde Di 11h-12h oder n.V. (Raum 00A42)

Michael Waltisberg M.A.
Centrum für Nah- und Mitteloststudien (CNMS) – Semitistik
Deutschhausstr. 12
35032 Marburg
E-Mail: waltisbe@staff.uni-marburg.de
Sprechstunde Di 14h-16h oder n.V. (Raum 00A43)

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss.

Geisteswissenschaftliche Bachelorstudiengänge, im Rahmen derer Kompetenzen

a) in mindestens zwei semitischen Sprachen, sowie

b) entweder philologisch-linguistisches oder auf die Länder des Vorderen Orient bezogenes regionalwissenschaftliches Grundlagenwissen erworben wurden, berechtigen bei einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.

Die Voraussetzung

a) gilt im Regelfall als erfüllt, wenn für beide semitischen Sprachen (in der Regel Arabisch, Hebräisch, Akkadisch, Syrisch, Äthiopisch, Amharisch, Tigrinya oder Maltesisch) zusammen mindestens 36 LP erworben wurden. Die Voraussetzung

b) wird erfüllt, wenn mindestens 24 LP entweder für Allgemeine und Historische Sprachwissenschaft oder für Geschichte, Kultur und Landeskunde des Vorderen Orients erworben wurden.1

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

keine

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.



bis 15. Juli 
(Zulassung nur zum Wintersemester)



 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 18.08.2010 · Eric Mootz

 
 
 
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Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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