Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Studienangebot » Master » Soziologie und Sozialforschung (Master of Arts)
  • Print this page
  • create PDF file

Soziologie und Sozialforschung (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung ist ein forschungsorientierter Studiengang, führt zu einer vollwertigen, akademischen Qualifizierung im Fach Soziologie und stellt den Zugang zur Promotion für den gestuften Studienweg her. Das Studium umfasst: eine fundierte Qualifikation in der Rezeption und Analyse soziologischer Theorie; Kenntnis aktueller wissenschaftlicher Diskussionen, Problemstellungen und Forschungsschwerpunkte der internationalen Soziologie; die Vermittlung von anwendungsorientiertem und methodischem Fachwissen, insbesondere Methodologie, Sozialstrukturanalyse; ein auf zwei Semester angelegtes Projektstudium mit aktuellen Forschungsbezügen in den Wahlbereichen „Arbeit, Wirtschaft und Verwaltung“, „Kultur und Religion“, „ Gesellschaft und Politik“ oder „Gesellschaftliche Entwicklung“; die Befähigung zum selbstständigen Konzipieren, Planen und Umsetzen von Forschungsvorhaben; insbesondere die forschungsnahe Hinführung und Befähigung zur Planung einer Promotion.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Markus Weber
Institut für Soziologie
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Block F, Raum 03 F 03
35032 Marburg
Sprechstunden (Vorlesungszeit): Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 10.00 - 11.30 Uhr
Tel. (06421) - 28 24941
E-Mail: studienberatungFB03@staff.uni-marburg.de

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Zum Studium des Master-Studiengangs Soziologie und Sozialforschung ist berechtigt, wer mindestens den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiums nachweist. Der Anteil der sozialwissenschaftlichen Studienleistungen muss einen Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten betragen. Davon müssen mindestens 15 Leistungspunkte im Bereich der Methoden der empirischen Sozialforschung erworben sein.

Bewerber und Bewerberinnen aus anderen sozialwissenschaftlichen Studiengängen sind den Bewerbern und Bewerberinnen aus einschlägigen sozialwissenschaftlichen Studiengängen gleichgestellt, wenn sie nach Abschluss ihres Bachelorstudiums eine mindestens zweijährige Berufspraxis (Vollzeit) in einem der folgenden Berufsfelder (gemäß § 2 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung des - Bachelorstudiengangs Sozialwissenschaften) nachweisen können:

  • Empirische Sozial-, Markt- und Meinungsforschung,
  • Personalplanung und Personalentwicklung,
  • Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Planung und Beratung im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor,
  • Verbandsarbeit und Erwachsenenbildung in Organisationen politischer, sozialer und kultureller Interessenvertretung,
  • Entwicklungshilfe und Entwicklungspolitik oder
  • Unterstützung wissenschaftlicher Forschung und Lehre.

 

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Sofern die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nur auf Niveau B 1 anstelle von Niveau B 2 nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird. Analog gilt dies auch für den Nachweis von Lateinkenntnissen.

Kenntnisse der englischen Sprache auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Die Zulassung kann mit der Auflage erfolgen, dass fehlende Sprachkenntnisse in den ersten zwei Semestern nacherworben werden.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

    

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. Juli
(Zulassung nur zum Wintersemester)

 

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!


 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 19.04.2011 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/studienangebot/master/m-soziologie/documentation_list_all_documents_3col

Impressum