Soziologie und Sozialforschung (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung ist ein forschungsorientierter Studiengang, führt zu einer vollwertigen, akademischen Qualifizierung im Fach Soziologie und stellt den Zugang zur Promotion für den gestuften Studienweg her. Das Studium umfasst: eine fundierte Qualifikation in der Rezeption und Analyse soziologischer Theorie; Kenntnis aktueller wissenschaftlicher Diskussionen, Problemstellungen und Forschungsschwerpunkte der internationalen Soziologie; die Vermittlung von anwendungsorientiertem und methodischem Fachwissen, insbesondere Methodologie, Sozialstrukturanalyse; ein auf zwei Semester angelegtes Projektstudium mit aktuellen Forschungsbezügen in den Wahlbereichen „Arbeit, Wirtschaft und Verwaltung“, „Kultur und Religion“, „ Gesellschaft und Politik“ oder „Gesellschaftliche Entwicklung“; die Befähigung zum selbstständigen Konzipieren, Planen und Umsetzen von Forschungsvorhaben; insbesondere die forschungsnahe Hinführung und Befähigung zur Planung einer Promotion.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Markus Weber
Institut für Soziologie
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Block F, Raum 03 F 03
35032 Marburg
Sprechstunden (Vorlesungszeit): Dienstag, Donnerstag und Freitag
jeweils von 10.00 - 11.30 Uhr
Tel. (06421) - 28 24941
E-Mail: studienberatungFB03@staff.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Zum Studium des Master-Studiengangs Soziologie und Sozialforschung
ist berechtigt, wer mindestens den erfolgreichen Abschluss eines
einschlägigen sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiums nachweist. Der
Anteil der sozialwissenschaftlichen Studienleistungen muss einen Umfang
von mindestens 90 Leistungspunkten betragen. Davon müssen mindestens 15
Leistungspunkte im Bereich der Methoden der empirischen Sozialforschung
erworben sein.
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse
und Fähigkeiten Sofern die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nur auf Niveau B 1 anstelle von Niveau B 2 nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird. Analog gilt dies auch für den Nachweis von Lateinkenntnissen. |
Kenntnisse der englischen Sprache auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Zulassung kann mit der Auflage erfolgen, dass fehlende Sprachkenntnisse in den ersten zwei Semestern nacherworben werden. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
bis 15. Juli Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! |
Bewerbung
Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

