Speech Science (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Studiengang Speech Science ist interdisziplinär angelegt und wendet sich an Absolventen des Marburger B.A. „Sprache und Kommunikation“ oder eines vergleichbaren auswärtigen B.A. mit überdurchschnittlichem Ergebnis. Insbesondere müssen sie – je nach gewählter Spezialisierung – bereits im B.A. einen Studienschwerpunkt in Phonetik, Sprechwissenschaft oder Klinischer/kognitiver Linguistik erworben haben. Die Architektur des Studiengangs gestaltet sich wie folgt: Der Studiengang fächert sich auf in die Spezialisierungen „Klinische Linguistik“, „Phonetik“ und „Sprechwissenschaft“, die auch im Abschlusszeugnis genannt werden. Aufgrund thematischer Überschneidungen wird fachspezifisches Grundlagenwissen auf allen drei Gebieten erworben. Der Studienschwerpunkt liegt jeweils auf einem Teilgebiet (Zulassungsbedingungen siehe unten).
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Spezialisierung Phonetik:
Prof. Dr. Hermann J. Künzel
Fachbereich 09, Institut für Germanistische
Sprachwissenschaft, Abteilung Phonetik
Wilhelm-Röpke-Str. 6A
35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28 24699
Fax + 49 (0) 6421 28 24558
E-Mail: kuenzelh@staff.uni-marburg.de
Spezialisierung Klinische Linguistik:
Prof. Dr. Christina Kauschke
Fachbereich 09, Institut für Germanistische Sprachwissenschaft,
Abteilung Klinische Linguistik
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
D-35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28-24672
Fax +49 (0)6421 28-24558
E-Mail: kauschke@staff.uni-marburg.de
homepage: http://www.christina-kauschke.de/
Spezialisierung Sprechwissenschaft:
Prof. Dr. Christa M. Heilmann
Institut für Germanistische Sprachwissenschaft, Abteilung
Sprechwissenschaft
Wilhelm-Röpke-Str. 6C
35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28 24642
Fax + 49 (0) 6421 28 24558
E-Mail: heilmann@staff.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender
Hochschulabschluss. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse
und Fähigkeiten |
Darüber hinaus werden verlangt: Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des gemeinsamen
europäischen Referenzrahmen des Europarats sowie Kenntnisse
einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Latein. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
bis 15. August (Zulassung nur zum
Wintersemester) |
Bewerbung
Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

