Speech Science (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Studiengang Speech Science ist interdisziplinär angelegt und wendet sich an Absolventen des Marburger B.A. „Sprache und Kommunikation“ oder eines vergleichbaren auswärtigen B.A. mit überdurchschnittlichem Ergebnis. Insbesondere müssen sie – je nach gewählter Spezialisierung – bereits im B.A. einen Studienschwerpunkt in Phonetik, Sprechwissenschaft oder Klinischer/kognitiver Linguistik erworben haben. Die Architektur des Studiengangs gestaltet sich wie folgt: Der Studiengang fächert sich auf in die Spezialisierungen „Klinische Linguistik“, „Phonetik“ und „Sprechwissenschaft“, die auch im Abschlusszeugnis genannt werden. Aufgrund thematischer Überschneidungen wird fachspezifisches Grundlagenwissen auf allen drei Gebieten erworben. Der Studienschwerpunkt liegt jeweils auf einem Teilgebiet (Zulassungsbedingungen siehe unten).
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Spezialisierung Phonetik:
Prof. Dr. Hermann J. Künzel
Fachbereich 09, Institut für Germanistische
Sprachwissenschaft, Abteilung Phonetik
Wilhelm-Röpke-Str. 6A
35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28 24699
Fax + 49 (0) 6421 28 24558
E-Mail: kuenzelh@staff.uni-marburg.de
Spezialisierung Klinische Linguistik:
Prof. Dr. Christina Kauschke
Fachbereich 09, Institut für Germanistische Sprachwissenschaft,
Abteilung Klinische Linguistik
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
D-35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28-24672
Fax +49 (0)6421 28-24558
E-Mail: kauschke@staff.uni-marburg.de
homepage: http://www.christina-kauschke.de/
Spezialisierung Sprechwissenschaft:
Prof. Dr. Christa M. Heilmann
Institut für Germanistische Sprachwissenschaft, Abteilung
Sprechwissenschaft
Wilhelm-Röpke-Str. 6C
35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28 24642
Fax + 49 (0) 6421 28 24558
E-Mail: heilmann@staff.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender
Hochschulabschluss. Linguistische Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an einschlägigen linguistischen Fachmodulen bzw. Lehrveranstaltungen (wenigstens 30 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit sprach- bzw. kommunikationswissenschaftlicher Thematik, einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 1,7 sowie bei Erfüllen der übrigen Zulassungsvoraussetzungen unmittelbar zur Zulassung. Liegt die Gesamtnote des Studienabschlusses zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelorstudium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten (ECTS) ein Nachweis über i.d.R. 150 Leistungspunkte zu führen. Eine Bescheinigung über das gewichtete Mittel der Noten ist vorzulegen. Bei einer Gesamtnote von weniger als 1,7 entscheidet der Prüfungsausschuss. |
| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse
und Fähigkeiten |
Darüber hinaus werden verlangt: Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des gemeinsamen
europäischen Referenzrahmen des Europarats sowie Kenntnisse
einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Latein. Außerdem wird von Nicht-Muttersprachlern der Nachweis von Deutschkenntnissen entweder durch DSH 3 oder ein TestDaF-Ergebnis von mindestens 2x4 und 2x5 verlangt. Weiterhin ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich, das normales Hörvermögen bescheinigt. Zusätzliche Voraussetzungen: Für die Spezialisierungen Sprechwissenschaft und Klinische Linguistik ist darüber hinaus ein phoniatrisches Gutachten erforderlich, das die stimmliche Eignung für einen Sprechberuf attestiert. Für die Spezialisierung Klinische Linguistik ist zusätzlich ein sechswöchiges Hospitationspraktikum an einer sprachtherapeutischen Einrichtung (Rehabilitationsklinik, logopädische bzw. sprachheiltherapeutische Praxis o.ä.) nachzuweisen. In seinem Rahmen soll die Möglichkeit bestehen, verschiedene Störungsbilder kennen zu lernen und bei der Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen zu hospitieren. Wird das Praktikum nach Bewerbungsschluss (jedoch vor Studienbeginn) absolviert, so ist der Bewerbung eine Bestätigung der Praktikumseinrichtung über Ort und Dauer des Praktikums beizufügen. In dem gemäß Abs. 1 erforderlichen Anteil an linguistischen Fachmodulen von 30 LP, die im Rahmen eines Bachelorstudiums erworben sein müssen, müssen die linguistischen Kerngebiete wie Phonetik/Phonologie, Morphologie, Semantik, Syntax, Textlinguistik, Pragmatik, Neurolinguistik und Psycholinguistik vertreten sein sowie 4 LP aus psycholinguistisch orientierten Lehrveranstaltungen: 2 LP zum Bereich Sprachverarbeitung (Sprachproduktion / Sprachwahrnehmung, psycholinguistische Modelle und Methoden) und 2 LP zum Bereich Spracherwerb. Liegen diese zu Studienbeginn nicht vor, können sie nach Maßgabe des Abs. 6 nachgeholt werden. Darüber hinaus müssen 12 LP aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik nachgewiesen werden. Davon müssen 6 LP in Lehrveranstaltungen zur Psychologie (Neuropsychologie, Entwicklungspsychologie, Lernpsychologie/Lernbiologie, kognitive Psychologie) und 6 LP in Lehrveranstaltungen zur Pädagogik (Sonderpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Soziologie der Behinderten) erworben worden sein. Außerdem müssen 6 LP aus Lehrveranstaltungen zu sprachtherapeutischen Handlungskompetenzen nachgewiesen werden. Diese können aus den Bereichen wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden, Qualitätssicherung, Diagnostik, Therapiedidaktik, Beratung oder Therapeutenverhalten gewählt werden. Für die Spezialisierung Sprechwissenschaft findet ein Feststellungsverfahren statt. Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, kann der Prüfungsausschuss nach Prüfung der Unterlagen Auflagen machen, die bis zum Ende des zweiten Semesters zu erfüllen sind. Diese können in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Sprache und Kommunikation“ im Umfang von bis zu 8 LP bestehen. |
| Zulassungsmodus | Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
Fristen und Termine
| Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
bis 15. August (Zulassung nur zum
Wintersemester) Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! |
Bewerbung
Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:
a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter
b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter
c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

