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Speech Science (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der Studiengang Speech Science ist interdisziplinär angelegt und wendet sich an Absolventen des Marburger B.A. „Sprache und Kommunikation“ oder eines vergleichbaren auswärtigen B.A. mit überdurchschnittlichem Ergebnis. Insbesondere müssen sie – je nach gewählter Spezialisierung – bereits im B.A. einen Studienschwerpunkt in Phonetik, Sprechwissenschaft oder Klinischer/kognitiver Linguistik erworben haben. Die Architektur des Studiengangs gestaltet sich wie folgt: Der Studiengang fächert sich auf in die Spezialisierungen „Klinische Linguistik“, „Phonetik“ und „Sprechwissenschaft“, die auch im Abschlusszeugnis genannt werden. Aufgrund thematischer Überschneidungen wird fachspezifisches Grundlagenwissen auf allen drei Gebieten erworben. Der Studienschwerpunkt liegt jeweils auf einem Teilgebiet (Zulassungsbedingungen siehe unten).


Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Spezialisierung Phonetik:
Prof. Dr. Hermann J. Künzel
Fachbereich 09, Institut für Germanistische
Sprachwissenschaft, Abteilung Phonetik
Wilhelm-Röpke-Str. 6A
35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28 24699
Fax + 49 (0) 6421 28 24558
E-Mail: kuenzelh@staff.uni-marburg.de

Spezialisierung Klinische Linguistik:
Prof. Dr. Christina Kauschke
Fachbereich 09, Institut für Germanistische Sprachwissenschaft,
Abteilung Klinische Linguistik
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
D-35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28-24672
Fax +49 (0)6421 28-24558
E-Mail: kauschke@staff.uni-marburg.de
homepage: http://www.christina-kauschke.de/

Spezialisierung Sprechwissenschaft:
Prof. Dr. Christa M. Heilmann
Institut für Germanistische Sprachwissenschaft, Abteilung Sprechwissenschaft
Wilhelm-Röpke-Str. 6C
35039 Marburg
Tel. +49 (0)6421 28 24642
Fax + 49 (0) 6421 28 24558
E-Mail: heilmann@staff.uni-marburg.de

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Linguistische Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an einschlägigen linguistischen Fachmodulen bzw. Lehrveranstaltungen (wenigstens 30 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit sprach- bzw. kommunikationswissenschaftlicher Thematik, einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 1,7 sowie bei Erfüllen der übrigen Zulassungsvoraussetzungen unmittelbar zur Zulassung.
Liegt die Gesamtnote des Studienabschlusses zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelorstudium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten (ECTS) ein Nachweis über i.d.R. 150 Leistungspunkte zu führen. Eine Bescheinigung über das gewichtete Mittel der Noten ist vorzulegen. Bei einer Gesamtnote von weniger als 1,7 entscheidet der Prüfungsausschuss.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Darüber hinaus werden verlangt: Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen des Europarats sowie Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Latein.
Außerdem wird von Nicht-Muttersprachlern der Nachweis von Deutschkenntnissen entweder durch DSH 3 oder ein TestDaF-Ergebnis von mindestens 2x4 und 2x5 verlangt.
Weiterhin ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich, das normales Hörvermögen bescheinigt.

Zusätzliche Voraussetzungen: Für die Spezialisierungen Sprechwissenschaft und Klinische Linguistik ist darüber hinaus ein phoniatrisches Gutachten erforderlich, das die stimmliche Eignung für einen Sprechberuf attestiert.

Für die Spezialisierung Klinische Linguistik ist zusätzlich ein sechswöchiges Hospitationspraktikum an einer sprachtherapeutischen Einrichtung (Rehabilitationsklinik, logopädische bzw. sprachheiltherapeutische Praxis o.ä.) nachzuweisen. In seinem Rahmen soll die Möglichkeit bestehen, verschiedene Störungsbilder kennen zu lernen und bei der Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen zu hospitieren. Wird das Praktikum nach Bewerbungsschluss (jedoch vor Studienbeginn) absolviert, so ist der Bewerbung eine Bestätigung der Praktikumseinrichtung über Ort und Dauer des Praktikums beizufügen.
In dem gemäß Abs. 1 erforderlichen Anteil an linguistischen Fachmodulen von 30 LP, die im Rahmen eines Bachelorstudiums erworben sein müssen, müssen die linguistischen Kerngebiete wie Phonetik/Phonologie, Morphologie, Semantik, Syntax, Textlinguistik, Pragmatik, Neurolinguistik und Psycholinguistik vertreten sein sowie 4 LP aus psycholinguistisch orientierten Lehrveranstaltungen: 2 LP zum Bereich Sprachverarbeitung (Sprachproduktion / Sprachwahrnehmung, psycholinguistische Modelle und Methoden) und 2 LP zum Bereich Spracherwerb. Liegen diese zu Studienbeginn nicht vor, können sie nach Maßgabe des Abs. 6 nachgeholt werden.
Darüber hinaus müssen 12 LP aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik nachgewiesen werden. Davon müssen 6 LP in Lehrveranstaltungen zur Psychologie (Neuropsychologie, Entwicklungspsychologie, Lernpsychologie/Lernbiologie, kognitive Psychologie) und 6 LP in Lehrveranstaltungen zur Pädagogik (Sonderpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Soziologie der Behinderten) erworben worden sein.
Außerdem müssen 6 LP aus Lehrveranstaltungen zu sprachtherapeutischen Handlungskompetenzen nachgewiesen werden. Diese können aus den Bereichen wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden, Qualitätssicherung, Diagnostik, Therapiedidaktik, Beratung oder Therapeutenverhalten gewählt werden.

Für die Spezialisierung Sprechwissenschaft findet ein Feststellungsverfahren statt.

Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, kann der Prüfungsausschuss nach Prüfung der Unterlagen Auflagen machen, die bis zum Ende des zweiten Semesters zu erfüllen sind. Diese können in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Sprache und Kommunikation“ im Umfang von bis zu 8 LP bestehen.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

    

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. August  (Zulassung nur zum Wintersemester)

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetztigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 12.08.2010 · Eric Mootz

 
 
 
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Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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