Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender
Hochschulabschluss. Linguistische Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an einschlägigen linguistischen Fachmodulen bzw. Lehrveranstaltungen (wenigstens 30 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit sprach- bzw. kommunikationswissenschaftlicher Thematik, einer Gesamtnote gemäß § 16 Abs. 2 von wenigstens 1,7 sowie bei Erfüllen der übrigen Zulassungsvoraussetzungen unmittelbar zur Zulassung. Liegt die Gesamtnote des Studienabschlusses zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelorstudium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten (ECTS) ein Nachweis über i.d.R. 150 Leistungspunkte zu führen. Eine Bescheinigung über das gewichtete Mittel der Noten ist vorzulegen. Bei einer Gesamtnote von weniger als 1,7 entscheidet der Prüfungsausschuss. |
| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse
und Fähigkeiten |
Darüber hinaus werden verlangt: Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des gemeinsamen
europäischen Referenzrahmen des Europarats sowie Kenntnisse
einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Latein. Außerdem wird von Nicht-Muttersprachlern der Nachweis von Deutschkenntnissen entweder durch DSH 3 oder ein TestDaF-Ergebnis von mindestens 2x4 und 2x5 verlangt. Weiterhin ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich, das normales Hörvermögen bescheinigt. Zusätzliche Voraussetzungen: Für die Spezialisierungen Sprechwissenschaft und Klinische Linguistik ist darüber hinaus ein phoniatrisches Gutachten erforderlich, das die stimmliche Eignung für einen Sprechberuf attestiert. Für die Spezialisierung Klinische Linguistik ist zusätzlich ein sechswöchiges Hospitationspraktikum an einer sprachtherapeutischen Einrichtung (Rehabilitationsklinik, logopädische bzw. sprachheiltherapeutische Praxis o.ä.) nachzuweisen. In seinem Rahmen soll die Möglichkeit bestehen, verschiedene Störungsbilder kennen zu lernen und bei der Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen zu hospitieren. Wird das Praktikum nach Bewerbungsschluss (jedoch vor Studienbeginn) absolviert, so ist der Bewerbung eine Bestätigung der Praktikumseinrichtung über Ort und Dauer des Praktikums beizufügen. In dem gemäß Abs. 1 erforderlichen Anteil an linguistischen Fachmodulen von 30 LP, die im Rahmen eines Bachelorstudiums erworben sein müssen, müssen die linguistischen Kerngebiete wie Phonetik/Phonologie, Morphologie, Semantik, Syntax, Textlinguistik, Pragmatik, Neurolinguistik und Psycholinguistik vertreten sein sowie 4 LP aus psycholinguistisch orientierten Lehrveranstaltungen: 2 LP zum Bereich Sprachverarbeitung (Sprachproduktion / Sprachwahrnehmung, psycholinguistische Modelle und Methoden) und 2 LP zum Bereich Spracherwerb. Liegen diese zu Studienbeginn nicht vor, können sie nach Maßgabe des Abs. 6 nachgeholt werden. Darüber hinaus müssen 12 LP aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik nachgewiesen werden. Davon müssen 6 LP in Lehrveranstaltungen zur Psychologie (Neuropsychologie, Entwicklungspsychologie, Lernpsychologie/Lernbiologie, kognitive Psychologie) und 6 LP in Lehrveranstaltungen zur Pädagogik (Sonderpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Soziologie der Behinderten) erworben worden sein. Außerdem müssen 6 LP aus Lehrveranstaltungen zu sprachtherapeutischen Handlungskompetenzen nachgewiesen werden. Diese können aus den Bereichen wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden, Qualitätssicherung, Diagnostik, Therapiedidaktik, Beratung oder Therapeutenverhalten gewählt werden. Für die Spezialisierung Sprechwissenschaft findet ein Feststellungsverfahren statt. Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, kann der Prüfungsausschuss nach Prüfung der Unterlagen Auflagen machen, die bis zum Ende des zweiten Semesters zu erfüllen sind. Diese können in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Sprache und Kommunikation“ im Umfang von bis zu 8 LP bestehen. |
| Zulassungsmodus | Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |

