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Zulassungsbedingungen

Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG 

Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

keine 

Aufnahmebeschränkung

keine

1Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.

    

Zuletzt aktualisiert: 05.04.2013 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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