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FAQ Ablehnungsbescheide
Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und im Hauptverfahren keinen Studienplatz erhalten. Jetzt habe ich Angst, gar keinen Studienplatz zu bekommen. Kann ich mich noch für einen freien Studienplatz bewerben und im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren diese dann wieder tauschen?
Ja, können Sie. Für ein Wintersemester können Sie sich bis zum 01.09. für einen freien Studiengang bewerben. Bitte beachten Sie, dass bei Bewerbungen für freie Bachelor-Studiengänge die Besonderheit gilt, dass Bewerbungen, die nach dem 15.07. eingegangen sind, nur noch dann berücksichtigt werden können, wenn Plätze frei sind.
Sollten Sie zunächst eine Zulassung für den zulassungsfreien Studiengang erhalten, können Sie sich dafür einschreiben. Sollten sie danach doch noch eine Zulassung im Nachrückverfahren für den gewünschten zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat in Verbindung (Öffnungszeiten, Lageplan und Telefonnummer siehe Link unten) und erklären, dass Sie nun doch lieber für den NC-Studiengang eingeschrieben sein möchten. Die Formalitäten für diese Änderung werden dann ebenfalls im Studierendensekretariat geklärt.
Weiterführende Links:
Trotz Ablehnungsbescheid Chance auf einen Studienplatz - Was ist ein Nachrückverfahren?
Bleiben nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze in einem Studiengang unbesetzt, finden ein oder mehrere Nachrückverfahren statt. Im Nachrückverfahren werden die noch freien Studienplätze den Ranglisten nach an die bisher nicht zum Zuge gekommenen Bewerber vergeben, die trotz des erhaltenens Ablehnungsbescheides vom Hauptverfahren (HV) noch einen Zulassungsbescheid vom Nachrückverfahren (NV) bekommen können. Allerdings liegt zwischen dem Ablehnungsbescheid aus dem HV und dem Zulassungsbescheid aus einem NV meist eine Zeitspanne von mehreren Wochen, da den Bewerbern in den Zulassungsbescheiden zur Annahme des Studienplatzes eine solche Frist zur Annahme ihres Studienplatzes gewährt wird. Das konkrete Datum, wann ein Nachrückverfahren stattfinden kann, erfahren Sie nach Studiengängen sortiert während der Bewerbungs- und Einschreibephase über die Webseite "Aktueller Stand des Zulassungs- und Auswahlverfahrens" (Link siehe unten). Erfahrungsgemäß können nicht alle Plätze in einem HV besetzt werden, so dass NV folgen!
Findet ein NV statt, brauchen Sie, um daran teilnehmen zu können, keinen besonderen Antrag oder ähnliches stellen - Sie werden automatisch als Bewerber, der einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, darin berücksichtigt. Sollten Sie auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, erhalten Sie keinen weiteren Ablehnungsbescheid.
Weiterführende Links:
Findet ein Losverfahren in NC-Studiengängen statt und wie bewerbe ich mich für die Teilnahme am Losverfahren?
Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem
aufnahmebeschränkten Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder
werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch das Los an
deutsche und ausländische Bewerber vergeben, die die Teilnahme am
Losverfahren schriftlich für das Sommersemester bis zum 15. April und
für das Wintersemester bis zum 15. Oktober beantragt haben. Im
Losverfahren zugelassene Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid.
Bewerber, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen
Ablehnungsbescheid.
Der schriftliche Antrag für die Teilnahme an einem Losverfahren zur
Vergabe von Studienplätzen kann per E-Mail oder Postkarte an das
Studentensekretariat der Philipps-Universität gerichtet werden. Mehr
erfahren Sie hierzu auf unserer Webseite "Restvergabeverfahren
(Losverfahren)".
Der Antrag kann formlos sein, muss aber unbedingt beinhalten, zu
welchem Semester, für welchen Studiengang und für welches Fachsemester
Sie sich bewerben. Vergessen Sie bitte die Absenderangaben nicht.
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