Trotz Ablehnungsbescheid Chance auf einen Studienplatz - Was ist ein Nachrückverfahren?
Bleiben nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze in einem
Studiengang unbesetzt, findet ein oder
mehrere Nachrückverfahren statt. Im Nachrückverfahren werden die
noch freien Studienplätze den Ranglisten nach an die bisher nicht zum
Zuge gekommenen Bewerber vergeben, die trotz des erhaltenens
Ablehnungsbescheides vom Hauptverfahren (HV) noch einen
Zulassungsbescheid vom Nachrückverfahren (NV) bekommen können.
Allerdings liegt zwischen dem Ablehnungsbescheid aus dem HV und dem
Zulassungsbescheid aus einem NV meist eine Zeitspanne von mehreren
Wochen, da den Bewerbern in den Zulassungsbescheiden zur Annahme des
Studienplatzes eine solche Frist zur Annahme ihres Studienplatzes
gewährt wird. Das konkrete Datum, wann ein
Nachrückverfahren stattfinden kann, erfahren Sie nach
Studiengängen sortiert während der Bewerbungs- und
Einschreibephase über die Webseite "Aktueller Stand
des Zulassungs- und Auswahlverfahrens" (Link siehe unten).
Erfahrungsgemäß können nicht alle Plätze in einem HV besetzt
werden, so dass NV folgen!
Findet ein NV statt, brauchen Sie, um daran teilnehmen zu können, keinen besonderen Antrag oder ähnliches stellen - Sie werden automatisch als Bewerber, der einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, darin berücksichtigt. Sollten Sie auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, erhalten Sie keinen weiteren Ablehnungsbescheid.

