12.02.2020 Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden durch die Carl und Charlotte Schott Stiftung

Bewerbungsfrist 31.03.2020

Die Carl und Charlotte Schott Stiftung vergibt Mittel zur Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern und der Humangeographie.

Gefördert werden können die Beteiligung an Druckkosten für Dissertationen, die Übernahme von Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Dissertation erforderlich sind, die Beschaffung von Literatur und gegebenenfalls die Beteiligung an Kopierkosten in Archiven. Grundsätzliche Voraussetzung für einen Förderantrag ist die Mitgliedschaft an der Philipps-Universität Marburg. Ausnahmsweise können auch Personen, die nicht mehr Mitglied der Universität sind, antragsberechtigt sein, sofern ihr Ausscheiden – zum Zeitpunkt der Entscheidung des Stiftungsbeirates – nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Es werden nur zukünftige Projekte gefördert, bereits abgeschlossene Projekte können nicht unterstützt werden.

Anträge können bis zum 31. März eingereicht werden.

Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.