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19.12.2005

Präsidium und Dekanat begrüßen HMWK-Entscheidung zum Universitätsklinikum

Erklärung des Präsidiums der Philipps-Universität und des Dekanats des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg zur Rhön-Klinikum AG als strategischem Partner der Medizinfachbereiche

Das Präsidium der Philipps-Universität Marburg und das Dekanat des Fachbereichs Medizin begrüßen einhellig die Entscheidung der Hessischen Landesregierung, die Rhön-Klinikum AG als den zukünftigen strategischen Partner der beiden Medizinstandorte ausgewählt zu haben.

Wir betonen ausdrücklich unsere Bereitschaft zu einer konstruktiven Partnerschaft als wesentlichem Element für den Erfolg der Privatisierung und der von allen Beteiligten angestrebten medizinischen Spitzenforschung an beiden Standorten.

Präsidium und Dekanat sehen in der Entscheidung für die Rhön-Klinikum AG wesentliche Elemente verwirklicht, die für die Zukunftsfähigkeit exzellenter medizinischer Forschung und Lehre ausschlaggebend sein werden. Dazu zählen insbesondere

  • ein zukunftsweisendes Medizinkonzept an beiden Standorten unter Beachtung der von der AG Hochschulmedizin gemachten Vorgaben („Quertapete“)
  • Investitionszusagen, die bis zum Jahr 2010 sowohl den zentralen Neubau in Gießen als auch das Kopfklinikum auf den Lahnbergen (Marburg) verwirklichen werden
  • das Angebot für einen Partikelbeschleuniger (Schwerionen- und Protonentherapie bei Tumoren) in Höhe von 110 Mio. Euro für das fusionierte Universitätsklinikum mit einem präferentiellen Standort auf den Lahnbergen
  • eine vertragliche Zusicherung der Freiheit für Forschung und Lehre im Vertragswerk,  die sowohl die vom HMWK und vom Wissenschaftsrat geforderte, aufschiebende Wirkung eines Einspruchs des Dekans mit nachfolgender Anrufung des HMWK bei fehlender Einigung in Angelegenheiten, die Forschung und Lehre (Suspensivklausel) betrifft, als auch eine darüber hinausgehende zusätzliche Erklärung im Vertragswerk des Rhönklinikums zur Gewährleistung der Freiheit für Forschung und Lehre als Teil einer "Wesentlichkeitserklärung". Dekanat und Fachbereichsrat Medizin haben sich stets für eine Gewährleistung der in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes garantierten Forschungs- und Lehrfreiheit eingesetzt
  • einen Sozialfonds von 30 Mio. Euro für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzurichten, deren Beschäftigungsgarantie zum  31.12.2010 ausläuft.

Präsidium und Dekanat begrüßen die Entscheidung der Landesregierung, eine Stiftung mit einem Eigenkapital in Höhe von 100 Mio. Euro zu gründen, mit der die medizinische Forschung in Mittelhessen gefördert werden soll.