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20.03.2006

Bundesverfassungsrichter zum Honorarprofessor ernannt

Herbert Landau wird Strafrecht und Strafprozessrecht am Fachbereich Rechtswissenschaften lehren.

Herbert Landau

Am 10. März 2006 wurde Herbert Landau, Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, von Universitätspräsident Professor Dr. Volker Nienhaus zum Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg ernannt. Landau gehört dem Bundesverfassungsgericht seit Oktober 2005 an. Bereits seit 2001 ist er an Lehrveranstaltungen für Studierende der Philipps-Universität beteiligt.

Der offiziellen Ernennung wohnten auch Professor Dr. Winfried Mummenhoff, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, sowie Professor Dr. Dieter Rössner, Leiter des Instituts für Kriminalwissenschaften, bei. Im Wintersemester 2006/07 wird der in Hessen lebende Landau unter anderem eine Lehrveranstaltung über „Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts“ halten.

„Für unsere Studierenden ist es eminent wichtig“, so Rössner, „die verfassungsrechtlichen Grundlagen für ihre wissenschaftliche Arbeit aus erster Hand zu erhalten“, denn kein Rechtsgebiet sei so unmittelbar auf das Verfassungsrecht bezogen wie das Straf- und Strafprozessrecht. Landau, der zuvor Bundesrichter in einem Strafsenat des Bundesgerichtshofs war, sei eine erstrangige Kapazität für Studierende, um den strafrechtlichen Lehrstoff anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung zu vertiefen.

Ein weiterer Anknüpfungspunkt für den Strafrechtler Rössner seien die kriminalpolitischen Bemühungen Landaus auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts, des Strafvollzugs und in Fragen der Kriminalprävention. Auch hierzu seien bereits gemeinsame Seminare durchgeführt worden. Bereits im Februar dieses Jahres veranstaltete Landau zudem ein Seminar zu den „Grundlagen des Völkerstrafrechts“, das er mit einer Exkursion zum Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verband. Auch dieser neue Forschungsschwerpunkt, der aktuell durch eine Vereinbarung mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zur wissenschaftlichen Aufbereitung des Völkerstrafrechts große Bedeutung erlangt, wird durch die engagierte Mitarbeit des Bundesverfassungsrichters Landau erheblich verstärkt.

Herbert Landau, 1948 bei Siegen geboren, hat Jura und Sozialarbeit studiert. Seit 1985 arbeitete er unter anderem im Bundesjustizministerium, in der Verwaltung des deutschen Bundestags (hier im Untersuchungsausschuss „Neue Heimat“) und als Referent im Hessischen Ministerium der Justiz. Später wurde er Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, leitender Oberstaatsanwalt in Limburg und war schließlich von 1996 bis 1999 Richter am Bundesgerichtshof. Von 1999 bis 2005 war er Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz.

Kontakt

Professor Dr. Dieter Rössner
Philipps-Universität Marburg, Institut für Kriminalwissenschaften, Savignyhaus, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg
Tel.: (06421) 28 23106
E-Mail