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26.07.2006

Zielvereinbarung unterschrieben

Zum zweiten Mal hat die Philipps-Universität mit dem Land Hessen Zielvereinbarungen abgeschlossen. Die neuen Festlegungen, die auch die anderen elf hessischen Hochschulen individuell mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst ausgehandelt haben, gelten über einen Zeitraum von 2006 bis 2010.

Zielvereinbarung

In den einzeln ausgehandelten Vereinbarungen sind detaillierte Entwicklungsziele genannt, die die Philipps-Universität in den nächsten Jahren erreichen soll. Dazu gehören die weitere Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, die Bildung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre, die Internationalisierung und Vernetzung der Hochschulen sowie Frauen- und Nachwuchsförderung oder den Wissens- und Technologietransfer.

Die Zielvereinbarungen sind ein Instrument der leistungsorientierten laufenden Finanzierung der Hochschulen. Sie ergänzen den am 7. Juni 2005 paraphierten Hochschulpakt, in dem sich die Hochschulen und das Land darauf verständigt haben, die bereits begonnene gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung weiter fortzuführen und in Zielvereinbarungen zwischen dem Ministerium und den einzelnen Hochschulen zu konkretisieren.

Ausgehend von den Zielvereinbarungen 2002-2005 wird das Instrument 2006–2010 weiterentwickelt. Über operationalisierbare Einzelziele sowie ein differenziertes Berichtswesen werden jährliche Erfolgskontrollen auf Einzelzielbasis durchgeführt. Ein Kennzahlensystem soll einen regelmäßigen Einblick in den hochschulspezifischen Entwicklungsprozess ermöglichen und stellt, sofern erforderlich, die Grundlage für einen Prozess der Anpassung der Einzelziele dar.

Die Zielvereinbarungen 2006-2010 sind damit ein Instrument der Hochschulstrukturentwicklung des Landes und unterstützen gleichzeitig den Prozess der hochschulinternen Strukturentwicklung und Qualitätssicherung.

Weitere Informationen:

Zielvereinbarungen 2006 bis 2010