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14.11.2007

Aussetzung eines Studienbeitrags in Marburg nur in einem Einzelfall

Klarstellung der Rechtslage zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Eilbeschluss vom 12. November 2007 die aufschiebende Wirkung der Klage einer Marburger Studentin gegen einen Studienbeitragsbescheid der Universität Marburg angeordnet. Zur Begründung hat sich das Verwaltungsgericht auf ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Studienbeitragsgesetzes berufen. Die Philipps-Universität Marburg muss nun der Studentin den von ihr bereits gezahlten Studienbeitrag für das Wintersemester 2007/2008 vorläufig zurückzahlen. „Hierbei handelt es sich um die Entscheidung in einem Einzelfall“, betont Dr. Rainer Viergutz von der Rechtsabteilung der Philipps-Universität.

Gegen diesen im Eilverfahren ergangenen Beschluss wird die Philipps-Universität aufgrund der bestehenden Rechtslage Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Der Verwaltungsgerichtshof wird darüber entscheiden, ob der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen Bestand haben wird.

Derzeit hat die Philipps-Universität insgesamt vier vor Gericht anhängige vergleichbare Fälle, die sich auf angeblich verfassungswidrige Studienbeitragsbescheide beziehen. Da nach deutschem Recht keine Sammelklagen möglich sind, können auch vergleichbare Klagen nur einzeln beurteilt werden. „Wir können noch maximal 50 weitere Fälle dieser Art erwarten. Für alle anderen Studierenden, die Widerspruch gegen die Studienbeträge eingelegt haben, ist die Frist für die Einreichung einer Klage abgelaufen“, erklärt Viergutz.

Sollte der Hessische Staatsgerichtshof das Studienbeitragsgesetz für verfassungswidrig erklären, werden alle Studierenden die gezahlten Studienbeiträge zurückbekommen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen auf der Website: www.vg-giessen.justiz.hessen.de unter "Presse"