Zurück zur Übersicht

03.05.2007

Herausragender japanischer Rechtswissenschaftler mit Festschrift gewürdigt

Fachbereich Rechtswissenschaften und Japan-Zentrum ehrten in akademischer Feierstunde Professor Dr. Koresuke Yamauchi

Menkhaus
Prof. Dr. Koresuke Yamauchi nimmt dankbar die Festschrift entgegen von seinem Schüler, Prof. Dr. Heinrich Menkhaus, der die Professur für japanisches Recht am Marburger Fachbereich Rechtswissenschaften innehat.
Der Fachbereich Rechtswissenschaften und das Japan-Zentrum der Philipps-Universität Marburg ehrten den japanischen Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Koresuke Yamauchi von der Universität Chūō in Tōkyō, indem sie ihm gestern während einer Feierstunde in der alten Aula eine deutschsprachige Festschrift überreichten. Der damit gewürdigte Yamauchi ist der japanische akademische Lehrer des deutschen Herausgebers, Prof. Dr. Heinrich Menkhaus, der die Professur für japanisches Recht am Fachbereich Rechtswissenschaften innehat. Der Jubilar gehört zur zweiten Generation von japanischen Juristen, die sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges intensiv mit dem deutschen Recht befasst haben und zugleich für deutsche Juristen Teile des japanischen Rechtssystems erläuternd erklärt haben. Als einer der bedeutendsten Vertreter des Fachgebietes Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Japan blickt er zurück auf eine große Anzahl von Studienaufenthalten in Deutschland, u.a. im Jahre 2003 in Marburg. Im Jahre 2007 wurde er zum Forschungspreisträger der Alexander von Humboldt-Stiftung gekürt.

Bereits zum zweiten Male wird eine deutschsprachige Festschrift an einen japanischen Rechtswissenschaftler in Marburg überreicht. Unter dem Titel Wege zum japanischen Recht ist im Jahre 1992 Prof. Dr. Dr. h.c. Zentaro Kitagawa, seinerzeit Universität Kyōto, bedacht worden. Beide Festschriften wurden den Geehrten zu deren 60. Geburtstag gewidmet. Das entspricht der japanischen Tradition, in der das 60. Lebensjahr nach der dortigen traditionellen Zeitrechnung das Ende des „Ersten Lebens“ eines Menschen bezeichnet.

Beide Festschriften wurden von einem Angehörigen des Fachbereichs Rechtswissenschaften in Marburg und einem japanischen Schüler des Jubilars herausgegeben. Im ersten Falle war es auf deutscher Seite der inzwischen emeritierte Kollege Hans-Georg Leser, im jetzigen Falle ist es der Inhaber der Professur für japanisches Recht am Fachbereich Rechtswissenschaften in Marburg, Heinrich Menkhaus.

Die Verleihung der Festschriften in Marburg zeigt die Bedeutung der langen Tradition der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem japanischen Recht und der universitären Japanforschung in Marburg. Das Studium des japanischen Rechts wurde im Jahre 1935 von dem schon verstorbenen Professor Heinrich Herrfahrdt begonnen. Er erhielt im Jahre 1937 neben seiner venia für Staatsrecht eine zusätzliche Lehrbefugnis für Recht und Staat Ostasiens. 1988 wurde in Marburg die erste Professur für japanisches Recht im deutschen Sprachraum eingerichtet, die zunächst von japanischen Juristen, seit 2001 mit dem gegenwärtigen Stelleninhaber und Herausgeber der Festschrift, Heinrich Menkhaus, besetzt wurde. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Japan überhaupt in Marburg ist noch älter. Sie ist die älteste im deutschsprachigen Raum und geht zurück auf das WS 1878/79, in dem der Geograph Justus Wilhelm Rein die erste akademische Vorlesung über Japan anbot.

Die Beiträge in der Festschrift wurden von denjenigen deutschsprachigen Kollegen verfasst, mit denen der Jubilar im Laufe seiner Karriere zusammengearbeitet hat und seiner japanischen Schüler, die der deutschen Sprache mächtig sind. So präsentiert der Band Einzelheiten zum japanischen Gesellschafts-, Sachen-, Schiedsverfahrens-, Prozess- und Arbeitsrecht, die hierzulande wenig bekannt sein dürften. Andere Beiträge stellen vor dem Hintergrund der Globalisierung transnationale Entwicklungen dar, die Japan bewusst mitsteuert oder von denen es jedenfalls betroffen ist, wie dem Verfassungs-, Arbeitskollisions-, Unterhalts- und Pflichtteilsrecht, Wertpapierrecht, Unternehmensprüfung und -bewertung, bargeldlosen Zahlungsverkehr und anderen Bankdienstleistungen.

Weitere Informationen:

Festschrift: Heinrich Menkhaus/Fumihiko Sato (Hg.). Japanischer Brückenbauer zum deutschen Rechtskreis. Festschrift für Koresuke Yamauchi zum 60. Geburtstag. Duncker &Humblot: Berlin, 2006.