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01.12.2008

60 Jahre Völkermord-Konvention

Zeitzeugen sprechen bei internationaler Konferenz

Anlässlich des 60. Jahrestags der Verabschiedung der UN-Völkermord-Konvention richtet das Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse eine internationale Konferenz aus, die vom 4. bis 6. Dezember 2008 in Marburg und Frankfurt am Main stattfindet. Zeitzeugen wie Whitney Harris, ehemaliger Ankläger im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, sowie Wissenschaftler und Rechtspraktiker beschäftigen sich mit Entwicklung und Bedeutung der Konvention, die vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Judenmords entstanden ist.

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Whitney Harris, ehemaliger Ankläger im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (Foto: Robert H. Jackson Center)
Zu den Referenten gehören unter anderem Gabriel Bach, Ankläger im Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem, sowie Heinz Düx, Untersuchungsrichter im Frankfurter Auschwitz-Prozess. Die Tagung findet in der Aula der Marburger Alten Universität und im Haus Gallus in Frankfurt am Main statt, wo 1963 bis `65 der erste Auschwitz-Prozess durchgeführt wurde. Insgesamt werden rund 200 Teilnehmer aus dem In- und Ausland erwartet. Die hohe Teilnehmerzahl ist ein Hinweis auf die Aktualität der Völkermordkonvention und die Bedeutung, die das internationale Strafrecht in den vergangenen Jahren gewonnen hat.

Hans-Peter Kaul, deutscher Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH), spricht über die Schwierigkeiten der Strafverfolgung wegen Völkermordes. Vertreter des Ruandatribunals, des Jugoslawientribunals und der kambodschanischen „Khmer Rouge“-Sonderkammern berichten über ihre Erfahrungen. Der deutsche Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH), Bruno Simma, behandelt in seinem Beitrag die brisante Frage nach der Verantwortlichkeit von Staaten für Völkermord.

Die Völkermordkonvention von 1948 geht auf eine Initiative des polnischen Juristen Raphael Lemkin (1900-1959) zurück, dessen Familie zu den Opfern des Holocaust zählt. Im Zentrum der Konvention steht die Strafbarkeit von Handlungen, die in der Absicht begangen worden sind, eine national, ethnisch, rassisch oder religiös bestimmte Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Die Konvention sieht außerdem die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs zur Verfolgung derartiger Taten vor. Zu einer ersten Verurteilung wegen Völkermordes kam es erst 50 Jahre nach Verabschiedung der Übereinkunft, nämlich im September 1998 vor dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (Fall Akayesu). Bis heute ist die Anwendung des Straftatbestandes jedoch umstritten.

Das Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse (International Research and Documentation Center for War Crimes Trials, ICWC) ist seit 2003 an der Philipps-Universität in Marburg angesiedelt. Erst vor wenigen Wochen wurde es offiziell zu einem interdisziplinären Zentrum der Universität erhoben. Rechtswissenschaftler, Historiker und Sozialwissenschaftler beschäftigen sich im Rahmen des ICWC insbesondere mit Kriegsverbrecherprozessen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, deren Bedeutung bis ins internationale Strafrecht der Gegenwart hineinstrahlt.

Konferenzprogramm: http://www.genocide-convention2008.de/program.html

Whitney Harris steht für Interviewwünsche zur Verfügung. Bitte melden Sie rechtzeitig Ihren Bedarf an. Akkreditierung von Pressevertretern unter: info@genocide-convention2008.de

Pressegespräch

  • am 4. Dezember 2008 von 13:00-14:00 Uhr
  • in der Alten Universität, Raum 01 006
  • Ihre Gesprächspartner:
    Professor Dr. Christoph Safferling, Geschäftsführender Direktor des ICWC
    Professor Dr. Eckart Conze, Stellvertretender Direktor des ICWC

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Professor Dr. Christoph Safferling,
Geschäftsführender Direktor des ICWC
Tel.: 06421 28-23120
E-Mail: christoph.safferling@staff.uni-marburg.de

Tagung im Internet: www.genocide-convention2008.de
ICWC im Internet:
www.icwc.de