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03.04.2009

Prof. Dr. Monika Böhm zur Landesanwältin gewählt

Marburger Juristin wird hessischem Staatsgerichtshof als öffentlicher Ankläger zugeordnet

PortraitBoehm2 Der hessische Landtag hat am 1. April 2009 die Marburger Professorin für  Staats- und Verwaltungsrecht Dr. Monika Böhm zur Landesanwältin gewählt. Die Landesanwältin ist dem hessischen Staatsgerichtshof als öffentlicher Ankläger zugeordnet. Vor allem entscheidet der Staatsgerichtshof über Grundrechtsklagen und Verfassungsstreitigkeiten. Er besteht aus elf Mitgliedern, von denen fünf Berufsrichter sein müssen. Der Landtag bestimmt die sechs übrigen für die Dauer der Legislaturperiode.

Die 48-jährige Monika Böhm ist im Jahre 2000 auf eine C 4-Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an die Philipps-Universität Marburg berufen worden.