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11.02.2011

Praxisnaher neuartiger Ansatz in juristischer Ausbildung

Monitoring-Projekt zum Völkerstrafrechtsprozess in Frankfurt läuft an

Monitoringgruppe
Christoph Safferling (2.v.li.) mit Studierenden

Das Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse der Philipps-Universität Marburg startet einen neuartigen Ansatz in der juristischen Ausbildung: Studentische Beobachter, sog. Monitors, verfolgen das am 18. Januar 2011 begonnene Hauptverfahren gegen den Ruander O.R. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen Völkermord.

„Die Philipps-Universität Marburg nimmt hierbei eine Vorreiterrolle unter den Universitäten Deutschlands ein, an denen praxisnahe Ausbildungsprogramme wie die Prozessbeobachtung oder auch sog. „Law Clinics“ bislang nur äußerst selten anzutreffen sind“, sagt Christoph Safferling, Professor für Strafrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht. Dabei seien Monitoring Programme in internationalen Strafprozessen ebenso üblich, wie Law Clinics zum Angebot einer jeden Amerikanischen Law School gehören. „Die Auswirkungen auf die Motivation der Studierenden lassen sich bereits jetzt an dem enormen Interesse für dieses Projekt ablesen“, so Safferling.

Aus den mehr als 90 Bewerbern wurden insgesamt 30 Studierende aus unterschiedlichen Semestern der Rechtswissenschaft und der Friedens- und Konfliktforschung ausgewählt. Auf die Tätigkeit als Prozessbeobachter wurden die Teilnehmer unter der Leitung von Safferling, der stellvertretender Direktor des Zentrums ist, vorbereitet, u.a. durch mehrere Workshops zum Völkerstrafrecht und Strafverfahrensrecht ebenso wie zu den historischen Hintergründen Ruandas. Dazu kam ein erster praktischer Teil, bestehend aus dem Besuch eines Prozesses vor dem Schwurgericht am Landgericht Marburg, in dessen Rahmen die Bewerber erste Berichte zu verfassen hatten, die anschließend von den Projektkoordinatoren ausgewertet wurden.

Die Beobachtung des Prozesses gegen O.R. vor dem OLG Frankfurt soll einerseits die Grundlage dafür sein, die Belastbarkeit des deutschen Strafverfahrensrechts in solchen Verfahren, die Makroverbrechen außerhalb Deutschlands zum Gegenstand haben, zu analysieren. „Für das deutsche Strafprozessrecht sind solche Verfahren mit Auslandsermittlungen, Zeugen aus fremden Kulturkreisen und der Zusammenarbeit mit Regimen, deren Rechtsstaatlichkeit nicht selten bestritten wird, Neuland und bedürfen daher der genauen Beobachtung und wissenschaftlichen Auswertung“, sagt Safferling.

Darüber hinaus wird mit diesem Monitoring-Projekt aber eben auch ein neues praxisbezogenes Ausbildungsmodell gestartet. Die regelmäßige Teilnahme an den Verhandlungstagen als Beobachter, eng begleitet von Safferling und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse, macht Strafrecht und Strafprozessrecht für die Studierenden erlebbar und kann anhand des praxisnahen Einblicks ein neues, konkretes Verständnis vermitteln.

Der Prozess in Frankfurt wird am 14.02.2011 fortgesetzt. Dem 53 Jahre alten ruandischen Staatsbürger O.R. wird vorgeworfen im April 1994 zu Pogromen gegen die Tutsi-Bevölkerung aufgerufen zu haben und deshalb für die Tötung von mehr als 3.700 Angehörigen der Tutsi-Minderheit verantwortlich zu sein, strafbar als Völkermord und Mord (§ 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. und § 211 StGB) sowie Anstiftung (§ 26 StGB) zum Völkermord und Mord. Da der Angeklagte nicht nach Ruanda ausgeliefert werden kann, wird ihm vor dem OLG Frankfurt der Prozess gemacht.

Weitere Informationen:

Professor Dr. Christoph Safferling, Stellv. Direktor des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse der Philipps-Universität Marburg

Tel: 06421-2823120, monitor@jura.uni-marburg.de