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19.09.2011

Grundordnung der Philipps-Universität in Kraft

HMWK genehmigt geänderten Vorschlag der Marburger Universität

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat zugestimmt, dass sich die Philipps-Universität mit ihrer Grundordnung eine Organisationsstruktur schafft, die in einigen Bereichen von den Regelungen des Hochschulgesetzes abweicht. Zu diesen eigenständigen Strukturen zählen die Bildung einer Universitätskonferenz als neues übergreifendes Beratungsgremium der Universität, die Einführung eines Ältestenrats und von Schlichtungsregelungen, um eine konsensorientierte Entscheidungsfindung von Senat und Präsidium zu unterstützen, die Erarbeitung von Fachbereichsordnungen zur Erhöhung der Transparenz und Einheitlichkeit der Fachbereichsstrukturen, die Möglichkeit zur Delegation von Entscheidungen an gesonderte Ausschüsse und das Letztentscheidungsrecht von Senat und Fachbereichsrat bei Abwahlen aus den zugehörigen Leitungsgremien. Die neue Grundordnung – gewissermaßen die „Verfassung“ der Universität – ist seit dem 13. September 2011 in Kraft.

Vorausgegangen waren eine intensive Meinungsbildung von Senat, Präsidium und Hochschulrat sowie anschließende Verhandlungen mit dem HMWK, das gegen einige Vorschläge des ursprünglichen Entwurfs der Universität Bedenken vorgebracht hatte. Die abgeänderte Fassung, die von Senat und Präsidium am 11. bzw. 12. Juli 2011 beschlossen worden war, fand nun die Zustimmung des Ministeriums.

„Bei der Willensbildung innerhalb der Universität wurde auf größtmöglichen Konsens Wert gelegt“, betonte Prof. Dr. Katharina Krause, Präsidentin der Philipps-Universität. „Die Diskussion um kohärente und funktionsfähige partizipative Strukturen auf zentraler Ebene und auf der Ebene der Fachbereiche hat allen Beteiligten, insbesondere auch den Mitgliedern der extra hierfür eingesetzten Kommission des Senats unter ihrem Vorsitzenden Dr. Peter Müller, viel Arbeit und eine gute Portion Geduld abverlangt.“ Es sei außerordentlich erfreulich, dass diese komplexe und mit zahlreichen Grundsatzfragen verbundene Aufgabe innerhalb von weniger als zwei Jahren erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnte. „Die Philipps-Universität hat damit eindrucksvoll bewiesen, wie effizient, entscheidungsfreudig und zukunftsorientiert sie in ihren Gremien arbeitet. Durch die künftigen Strukturen werden die Voraussetzungen für ein konstruktives Zusammenwirken alle Mitglieder der Universität weiter gestärkt.“

Die Präsidentin räumte ein, dass die Universität Zugeständnisse machen musste, um die Genehmigung durch das Ministerium zu erreichen. „Insbesondere die Rolle des Senats hätte die Philipps-Universität gerne anders gestaltet“, betonte Krause. Hier hatte die Universität ein größeres Maß an Mitbestimmung gewünscht, um eine hohe Akzeptanz der getroffenen Entscheidung und die Identifikation mit der Universität als Gesamtorganisation zu fördern. Das HMWK hingegen verlangte eine stärkere Bündelung der Entscheidungskompetenzen im Präsidium und im Hochschulrat.

„Das Nachgeben in dieser wichtigen Frage stellt einen Wermutstropfen dar“, sagte die Präsidentin. „Insgesamt ist die nun geltende Grundordnung mit ihren zukunftsweisenden Strukturelementen jedoch eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Universität und ein Grund zur Freude für alle Mitglieder der Universität.“

Denn die Grundordnung ist so etwas wie die Verfassung der Universität. Da sie die innere Ordnung und zentrale Strukturen der Hochschule festlegt, hat die Grundordnung ihrem Wesen nach eine ähnliche Funktion für die Universität wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Eine Teilgrundordnung, die seit 1999 in Kraft war und einige wenige Elemente bereits regelte, ist nun durch die neue, vollständige Grundordnung außer Kraft gesetzt.

Weitere Informationen:
www.uni-marburg.de/administration/recht/grundo/GO.pdf