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29.02.2012

„Pläne der Rhön Klinikum AG zu Stellenabbau am Universitätsklinikum Gießen und Marburg gefährden auch die Substanz von Forschung und Lehre am drittgrößten Universitätsmedizin-Standort in Deutschland"

Staatsministerin Kühne-Hörmann und die Präsidenten Prof. Krause und Prof. Mukherjee rügen Informationspolitik des Unternehmens / Ministerin verlangt außerordentliche Gesellschafterversammlung

Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann verlangt im Hinblick auf den von der Rhön Klinikum AG geplanten Stellenabbau bei der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. „Die Notwendigkeit der Einberufung ergibt sich aus den kurzfristig bekannt gewordenen Plänen zum Abbau einer erheblichen Anzahl von Stellen bei der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, die als Maßnahmen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft einer dringenden Befassung durch die Gesellschafterversammlung bedürfen“, heißt es in dem entsprechenden Schreiben der Ministerin an UKGM-Geschäftsführerin Dr. Irmgard Stippler. Die Einladungsfrist für die Gesellschafterversammlung – die Rhön Klinikum AG hält 95 Prozent, das Land fünf Prozent der Anteile am UKGM – beträgt zehn Tage.

Rhön müsse seiner Informationsverpflichtung gegenüber dem Land nachkommen, hob die Ministerin hervor. Kühne-Hörmann teilt die Kritik der Universitätspräsidenten Prof. Dr. Katharina Krause (Marburg) und Prof. Dr. Joybrato Mukherjee (Gießen) am Vorgehen der Geschäftsleitung des Universitätsklinikums und der Rhön Klinikum AG: „Das Klinikum verabschiedet sich offenkundig von der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Präsidien und Dekanaten der beteiligten Universitäten.“

In der gemeinsamen Stellungnahme von Ministerin, Prof. Krause und Prof. Mukherjee heißt es weiter: „Wir sind in großer Sorge, dass die Forschung massiv beeinträchtigt wird, wenn die in der Presse kursierenden Personalabbaupläne umgesetzt werden.“ Sie zeigten sich zudem verärgert darüber, dass sie bisher keine Informationen über die geplanten Schritte erhalten haben: „Das Klinikum setzt sich in skandalöser Art und Weise über die vertragliche Verpflichtung zur frühzeitigen Information ihrer universitären Kooperationspartner hinweg. Dies ist auch im Lichte der öffentlichen Bekenntnisse zu einem vertrauensvollen und dialogorientierten Miteinander, die von UKGM vorgetragen wurden, eine herbe Enttäuschung. Wir werden alle vertraglichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Schaden von der wissenschaftlichen Entwicklung der Hochschulmedizin in Marburg und Gießen abzuwenden. Dies wird die Nagelprobe für den bestehenden Kooperationsvertrag. Er soll und muss gewährleisten, dass in Marburg und Gießen auch in Zukunft herausragende Forschung und eine Ausbildung auf hohem Fachniveau verwirklicht werden kann.“ Der Kooperationsvertrag gehe davon aus, dass das Universitätsklinikum eine dienende und unterstützende Funktion für Forschung und Lehre zu erfüllen habe – dies könne mit den avisierten Personalabbauplänen von Rhön Klinikum AG und UKGM nicht mehr gewährleistet werden.

Die Präsidenten erläuterten, dass sie in den vergangenen beiden Jahren gemeinsam mit den beiden medizinischen Fachbereichen erhebliche Anstrengungen unternommen hätten, um eine strategische Gesamtführung für die Universitätsmedizin an den beiden Standorten in Marburg und Gießen zu verankern. Das Konzept der „strukturierten Kooperation“ berücksichtigt auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2010. Dabei sei die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH stets vertrauensvoll als existentiell wichtiger Partner eingebunden worden. Wesentliches Ziel der Universitäten war und ist, an beiden Standorten im Einvernehmen mit UKGM Schwerpunkte zu bilden und Kooperationen zwischen den Kliniken weiterzuentwickeln, um Forschung, Lehre und ärztliche Weiterbildung zu stärken.

Präsidentin Krause und Präsident Mukherjee sehen diese Strategie der Schwerpunktbildung und Kooperation nun als bedroht an. Der Wissenschaftsrat habe 2010 angemahnt, dass es unbedingt vermieden werden sollte, die seit der Einführung der Fallpauschalen zu beobachtende Leistungsverdichtung in der Krankenversorgung der Universitätsmedizin ohne personellen Ausgleich weiter zu verstärken. Es sei inakzeptabel, dass das Klinikum sich ohne weitere Rücksprache über diese Stellungnahme hinwegsetze: „Wir weisen die Rhön Klinikum AG und UKGM darauf hin, dass der Abbau von Stellen für Ärzte und pflegerisches Personal nicht zu Lasten der Aufgaben in Forschung und Lehre der vom Land finanzierten Personen gehen darf“, erklärten Mukherjee und Krause.

„Offenbar geht die Rhön Klinikum AG von einer völlig falschen Renditeerwartung aus“, so Krause und Mukherjee. „Ein Universitätsklinikum kann nicht wie jedes andere Krankenhaus im Rhön-Konzern im Hinblick auf Gewinnmaximierungsmöglichkeiten und die Erfüllung von monetären Aktionärsinteressen betrachtet werden“, kritisierten sie die so genannten Benchmarking-Vergleiche, mit denen Rhön immer wieder arbeite.

Kontakt

Prof. Dr. Katharina Krause
Tel.: 06421-2826000
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