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22.07.2013

Ehemalige Augenklinik musste zwangsgeräumt werden

Universität bedauert Scheitern des Dialogs mit den Besetzern

Die seit der Nacht von Freitag auf Samstag besetzte ehemalige Augenklinik ist heute Nachmittag geräumt worden. Universitätskanzler Dr. Friedhelm Nonne bedauerte das Scheitern des Dialogs mit den Besetzern: „Wir haben unmittelbar nach der Besetzung das Angebot gemacht, das alte Klinikgebäude für die geplante Veranstaltungsreihe ‚Wem gehört die Stadt?‘ bis Freitag dieser Woche zur Verfügung zu stellen, wenn es im Anschluss geräumt werde. Das stellte einen großen Vertrauensvorschuss an die Besetzerinnen und Besetzer dar“. Immerhin liege der Strafbestand des Hausfriedensbruchs vor, den die Universität aufgrund der geltenden Rechtsprechung nicht über mehrere Tage dulden dürfe, ohne die Durchsetzbarkeit ihres eigenen Anspruchs auf das Gebäude zu gefährden.

Auf dieses Entgegenkommen hätten die Besetzerinnen und Besetzer nicht mit konkreten Aussagen zu ihren Anliegen und dem geplanten Ablauf ihrer Aktionen reagiert. Diverse Gespräche und Mailwechsel über das Wochenende hätten deutlich werden lassen, dass von Seiten der Besetzer kurzfristig keine klare Zusage zur Räumung des Gebäudes nach Abschluss der Veranstaltungsreihe zu erwarten sei, erklärte der Kanzler. Die Hochschulleitung habe sich deshalb gezwungen gesehen, die Räumung des Gebäudes zu verlangen, da durch den unbestimmten Schwebezustand der zeitgerechte Fortgang der bereits vorbereiteten Umbaumaßnahmen gefährdet werde. Erschwerend komme die unzureichende Sicherheitslage auf der Baustelle hinzu. „Wir haben unter Besetzungsbedingungen keine Chance, unserer Verantwortung nachzukommen, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, die in der ehemaligen Klinik ein- und ausgehen,“, führte Nonne aus. Es gebe konkrete Risiken hinsichtlich der Wasserqualität in den länger stillgelegten Wasserleitungen, des Brandschutzes und baustellentypisch offen liegenden Elektrokabeln.

„Daher sah sich die Universität am Montagmorgen gezwungen, Strafantrag zu stellen und die Räumung zu fordern,“ fuhr er fort. Doch habe man den Besetzerinnen und Besetzern Zeit gegeben, das Gebäude bis mittags zu räumen, ohne mit juristischen Konsequenzen rechnen zu müssen. Dieser Aufforderung sei ein Großteil der vorwiegend jungen Leute nachgekommen. Beim nachmittäglichen Eintreffen der Polizei sei nur eine kleine Gruppe noch im Gebäude verblieben, von denen 14 das in einem direkten Gespräch mit der Besetzergruppe erneuerte Angebot des Kanzlers, die Klinik zu verlassen, ohne rechtlich belangt zu werden,  nicht annehmen wollten. Diese Personen wurden von Polizeikräften nach einer Identitätsfeststellung aus dem Gebäude getragen.

Der Kanzler hatte auch angeboten, in anderen universitären innenstadtnahen Räumen die geplante Veranstaltungsreihe durchzuführen. Außerdem signalisierte die Universitätsleitung Gesprächsbereitschaft zu den Geschehnissen in der ehemaligen Augenklinik.

Universitätspräsidentin Professorin Katharina Krause zeigte Verständnis für das Anliegen der Besetzerinnen und Besetzer, auf die schwierige Wohnraumsituation aufmerksam zu machen: „Die Wohnungsnot in einer universitär geprägten Stadt wie Marburg ist insbesondere zu Beginn des Wintersemesters groß. Die Universität hat in den vergangenen Wochen nochmals die Bemühungen intensiviert, zusammen mit Stadt, Umlandgemeinden, Studentenwerk und AStA möglichst viele Wohnangebote zu schaffen und dadurch die Situation zu entspannen“. Hausbesetzungen seien dabei aber keine zielführende Vorgehensweise.

Der Umbau der ehemaligen Augenklinik erfolgt für eine Nutzung durch den Fachbereich Pharmazie im Rahmen von Studium und Lehre. Die Planung sei bereits weit fortgeschritten, erklärte die Präsidentin. Erste Umbaumaßnahmen seien für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Derzeit würden die Entrümpelung und der Rückbau der Haustechnik vorbereitet. Die Universität erhalte für diese Baumaßnahme Sondermittel aus dem Hochschulpakt 2020 in Höhe von ca. 11 Mio. €. Die Universität habe sich verpflichtet, mit dem Bau noch in diesem Jahr zu beginnen und ihn fristgerecht fertig zu stellen. Der Bezug des Gebäudes durch den Fachbereich solle zum Wintersemester 2014/15 erfolgen.