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14.02.2014

Presseerklärung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie

Resolution des Fachbereichsrats zur Hochschulpolitik der neuen Landesregierung

Am 12.02.2014 waren die hochschulpolitischen SprecherInnen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU zum Thema „Zukunft und Perspektiven der Hochschulpolitik  und Hochschulfinanzierung in Hessen“ in die Fachbereichsratssitzung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie eingeladen.

Daniel May, hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte sich den kritischen Fragen der Fachschaften und VertreterInnen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie zur Zukunft der Hochschulpolitik in Hessen. Die Fachvertreterin der CDU-Fraktion, Karin Wolff, war aufgrund terminlicher Gründe nicht in der Lage an der Veranstaltung teilzunehmen und sagte kurzfristig ab.

Zentrale Diskussionspunkte und Forderungen an die hessische Landesregierung waren die Herstellung einer angemessenen Grundfinanzierung der hessischen Universitäten, um den Studierenden eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten, die Rahmenbedingungen für Forschung an den Hochschulen zu verbessern, das Thema Bildung im Hochschulbereich wieder stärker auf die Tagesordnung zu setzen, die Beschäftigungsbedingungen der Lehrenden, des wissenschaftlichen Nachwuchses und der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte nachhaltig zu verbessern. Fraglich geblieben ist, inwieweit die geplante Erhöhung der Grundfinanzierung ab 2016 die in den letzten Jahren stattgefundene Absenkung des Grundbudgets nachhaltig auffangen kann.

Der Fachbereichsrat verabschiedete folgende Resolution zur Hochschulpolitik der neuen Landesregierung.


Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie

Resolution des Fachbereichsrats

zur Hochschulpolitik der neuen Landesregierung

vom 12. Februar 2014

Universitäten sind öffentliche Einrichtungen mit einem gesellschaftlichen Auftrag. Sie haben den Auftrag, eine hohe Qualität an Bildung und Ausbildung für Studierende zu bieten sowie (insbesondere) von ökonomischen Interessen unabhängige Forschung zu leisten und die Erkenntnisse der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die hessische Landesregierung versetzt die Universitäten nicht ausreichend in die Lage, diesen Auftrag zu erfüllen. Die Ausgaben des Landes für jede Studentin und jeden Studenten liegen deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt, und Hessen ist ein Bundesland, das den Universitäten kein festes Grundbudget zur Verfügung stellt. So fehlt den Einrichtungen Planungssicherheit, und sie werden untereinander in einen ruinösen Wettbewerb um Landesmittel getrieben.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie erste Stellungnahmen des neuen Wissenschaftsministers lassen zwar erwarten, dass die Grundfinanzierung der Universitäten ab 2016 in kleinen Schritten angehoben wird, strukturell sind allerdings keine Reformvorschläge zu erkennen, die die Situation verbessern. Und: 2014 und 2015 müssen noch nach der (Fehl)Steuerungslogik des laufenden Hessischen Hochschulpakts überstanden werden. Die Philipps-Universität schultert aktuell den größten Aufwuchs an Studierenden im 1. Hochschulsemester (+17,05%) und an der Gesamtstudierendenzahl (+ 9,28%) in Hessen und erreicht ein Allzeithoch von 25.700 Studierenden

Der Fachbereichsrat fordert die Landesregierung auf, in der Hochschulpolitik umzusteuern:

  • In Studium und Lehre benötigen die Universitäten eine ausreichende langfristige finanzielle Grundausstattung, um die steigenden Studierendenzahlen sowie die Qualität von Bildung und Ausbildung zu sichern und zu verbessern. Hessen liegt bei der Betreuungsrelation inzwischen im bundesweiten Vergleich auf dem drittletzten Platz. Von daher sollten die früheren Studiengebühren vollständig ersetzt und nach dem Modell von Niedersachsen den Universitäten € 500,00 je Studentin und je Student als QSL-Mittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Um der Universität mehr Planungssicherheit zu ermöglichen und damit auch die Beschäftigung und die Arbeitsbedingungen im wissenschaftlichen Mittelbau sowie beim technischen und Verwaltungspersonal abzusichern und zu verbessern, sollte das Grundbudget nicht mehr länger nach Leistungsparametern berechnet, sondern als festes Budget zur Verfügung gestellt werden.

Universitäten zeichnen sich durch Forschung sowie die Verknüpfung von Forschung und Lehre aus. Mittlerweile fließen jedoch rund 80% der Universitätsmittel in den Bereich Studium und Lehre, so dass nur noch 20% für Forschung und wissenschaftliche Nachwuchsförderpolitik zur Verfügung steht. Seit den 1980er Jahren sind den Hochschulen in Westdeutschland schätzungsweise 40% ihrer Grundfinanzierung entzogen worden. Neben Sparmaßnahmen sind diese Mittel u.a. in die außeruniversitären Forschungsgesellschaften geflossen. Damit hat sich gleichzeitig die Forschungstätigkeit zunehmend auf diese Gesellschaften verlagert.

  • Um unabhängige Forschung an den Universitäten zu garantieren , fordern wir die Landesregierung auf, den Finanzierungsanteil für die Forschung wieder zu erhöhen und sich in der Gemeinsamen Wissenschaftlichen Kommission (GWK) dafür einzusetzen, die Forschungsfinanzierung zwischen den außeruniversitären Forschungsgesellschaften und Universitäten neu auszubalancieren.

Die Presseerklärung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.