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19.02.2014

Marburger Prozessbeobachter werten Urteil im Frankfurter Völkermordprozess aus

Studierende des „Trial-Monitoring-Programme“ verfolgten das Verfahren gegen einen früheren ruandischen Bürgermeister

Marburger Monitors vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt mit Assessor Florian Hansen (2.v.l.) und Prof. Dr. Christoph Safferling (3.v.l.). Foto: Frederik Paul

Seit Beginn des Verfahrens gegen den Ruander Onesphore R. am 18.01.2011 dokumentierten die Marburger Prozessbeobachter jeden der insgesamt 120 Verhandlungstage am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, in denen der ruandische Völkermord im Jahr 1994 erstmals vor einem deutschen Gericht thematisiert wurde.

Bereits während des Prozesses, in dem der Angeklagte wegen Beihilfe zum Völkermord in Ruanda zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, dienten einzelne Entscheidungen und Anträge des Staatsschutzsenats am OLG immer wieder als Lehrbeispiel für die Prozessbeobachter. Im Rahmen der Projektgruppentreffen wurden die Vorgänge in Frankfurt regelmäßig diskutiert und ermöglichten den Studierenden so ein vertieftes Verständnis der Regeln der Strafprozessordnung. Nun, da dass Verfahren durch seine gestrige Urteilsverkündung sein vorläufiges Ende gefunden hat, werden die Prozessbeobachter (Monitors) beginnen, das Verfahren genauer zu analysieren.

Die Studierenden werten verfahrensrechtliche Besonderheiten aus. Dazu gehören die Videovernehmung von Zeugen in großem Umfang, die Verfahrensdauer und Terminierung von Verhandlungstagen, Verfahrensrechte des Angeklagten und der Nebenkläger sowie die Bewertung von Beschlüssen wie etwa zur Fortdauer der Untersuchungshaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit der materiell-rechtlichen Seite des Verfahrens. Sie analysieren die Zeugenaussagen sowie Fragen zur Täterschaft und Teilnahme. Die Marburger Prozessbeobachter erwarten gespannt die schriftliche Urteilsbegründung, um das Urteil an ihren eigenen Aufzeichnungen zu messen.

Hintergrund

Bei dem Marburger „Trial-Monitoring Programme“ des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse der Philipps-Universität Marburg handelt es sich um eine weltweit einzigartige universitäre Ausbildung zum Prozessbeobachter.

Unter fachlicher Leitung des Marburger Strafrechtslehrers, Professor Dr. Christoph Safferling, unterstützt von Assessor Florian Hansen, werden den Studierenden in verschiedenen Trainings, Workshops sowie speziell abgestimmten Vorlesungen im internationalen und nationalen Straf- und Strafprozessrecht die für den internationalen Einsatz erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Ausbildung schließt mit der Verleihung des Marburger Trial-Monitoring-Zertifikats ab.

Tätig wurden die Marburger „Monitors“ unter anderem im oben genannten „Völkermordverfahren“ gegen den Ruander Onesphore R., aber auch in vielen weiteren Strafverfahren, zum Beispiel gegen den Frankfurter „Flughafenattentäter“ Arid U. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Zuletzt wurden zwei Absolventen nach Kambodscha entsandt, um dort an der Beobachtung der Verfahren vor dem sogenannten Khmer-Rouge-Tribunal mitzuwirken.

Weitere Informationen:

www.uni-marburg.de/icwc/monitoring

www.facebook.com/ICWCMonitoring

Kontakt

Professor Dr. Christoph Safferling und Assessor Florian Hansen, Fachbereich Rechtswissenschaften
Tel.: 06421 28-23120
E-Mail