Zurück zur Übersicht

24.02.2015

Hessischer Hochschulpakt erfolgreich abgeschlossen

2016 bis 2020 rund 9 Milliarden Euro für Hochschulen

Wissenschaftsminister Boris Rhein hat gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der dreizehn staatlichen Hochschulen die Verhandlungen über den neuen Hochschulpakt erfolgreich abgeschlossen. Alle Verhandlungspartner stimmen dem neuen Hochschulpakt zu. In diesem ist geregelt wie die Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 die Hochschulfinanzierung von rund 9 Milliarden Euro verteilt.

Wissenschaftsminister Boris Rhein: „Neun Milliarden Euro in fünf Jahren, ist die größte Summe, über die unsere Hochschulen jemals verfügen konnten. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen finanzielle Planungssicherheit für unsere Hochschulen bis ins Jahr 2020 geschaffen haben. Ich danke allen Teilnehmern für ihre konstruktive Mitarbeit. Es waren schwierige Verhandlungen, von denen am Ende alle Hochschulen profitieren.“

Hochschulpolitische Ziele

Der Hochschulpakt beinhaltet für die Laufzeit von 2016 bis 2020 folgende hochschulpolitischen Ziele: Die hessischen Hochschulen tragen dem wachsenden Fachkräftebedarf und der durch die gewachsene Bildungsbeteiligung gestiegenen und weiterhin steigenden Zahl von Studienberechtigten Rechnung. Nachhaltig und dauerhaft erhöht werden soll der Anteil der Studierenden an den Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen).

„Quantitative Grundlage der hessischen Hochschulplanung ist die KMK-Vorausberechnung der Studienanfänger bis 2025 aus dem Jahr 2014. Wir legen künftig stärkeres Gewicht auf das Bemühen der Hochschulen um eine Erhöhung der Studienerfolgsquote. Zu diesem Zweck werden sich die Hochschulen beispielsweise um den Übergang von der Schule zur Hochschule und um eine gezielte Betreuung der Studierenden in der Studieneingangsphase kümmern“, erläuterte Wissenschaftsminister Boris Rhein .

Die Zusammenarbeit zwischen den hessischen Hochschulen untereinander sowie zwischen den Hochschulen und den im Land ansässigen Forschungseinrichtungen wird auf der Grundlage gemeinsamer strategischer Entwicklungskonzepte intensiviert. Als neues Instrument ist die Einführung von Personalkonzepten der Hochschulen vorgesehen, mit denen die Hochschulen eine aufgabengerechte und funktionale Personalstruktur anstreben. Sie entwickeln als Steuerungsinstrumente Personalkonzepte, die insbesondere auch die Personalstruktur und die Personalentwicklung des wissenschaftlichen Personals zum Gegenstand haben.

„Mit dieser Zielvereinbarung wollen wir der Herausforderung der zunehmenden Befristung von Beschäftigungsverhältnissen effektiv begegnen und gleichzeitig dem wissenschaftlichen Nachwuchs berechenbare Karriereperspektiven eröffnen“, erklärte Wissenschaftsminister Boris Rhein .

Die Finanzierung

Die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Hochschulpaktes 2020 haben die Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/Die Grünen im aktuellen Koalitionsvertrag geschaffen. Danach sollte die Grundfinanzierung für die Laufzeit des neuen Paktes mit einem Prozent oberhalb der Inflation, maximal mit drei Prozent gesteigert werden. Für den Fall einer niedrigen Inflationsrate wird den Hochschulen garantiert, dass die Tarif- und Besoldungssteigerungen auf jeden Fall ausgeglichen werden, solange der hierfür erforderliche Finanzbedarf die mittelfristige Finanzplanung nicht übersteigt.

Das Hochschulbudget beträgt im Jahr 2016 rund 1,9 Milliarden Euro:

1,1  Mrd. Euro Grundbudget,
257 Mio. Euro Erfolgsbudget,
190 Mio. Euro Sondertatbestände,
300 Mio. Euro Bund-Länder-Hochschulpakt 2020,
25 Mio. Euro Gerätemittel,
24 Mio. Euro Innovations- und Strukturentwicklungsbudget (d as 2017 um  weitere 8 Millionen Euro, auf insgesamt 32 Millionen Euro erhöht wird).

Hinzu kommen noch die Mittel aus dem landeseigenen Bauprogramm Heureka und dem Forschungsförderungsprogramm LOEWE.

Das Grundbudget, mit 1,1 Milliarden Euro der Schwerpunkt der Hochschulfinanzierung, bleibt leistungsorientiert. Hier honoriert die Landesregierung weiterhin die Studierendenzahlen in der Regelstudienzeit.

„Wir wollen keinen ruinösen Wettbewerb unter den Hochschulen. Deshalb haben wir die Zahl der vergüteten Studierenden je Hochschule festgeschrieben. So wollen wir den hohen Stand an Studierenden weiter halten und gleichzeitig die Qualität des Studiums erhöhen. Die beiden wichtigsten Neuerungen im künftigen Pakt stellen die Verstetigung des Grundbudgets und die deutliche Erhöhung des Absolventenbezugs im Erfolgsbudget dar“, sagte Wissenschaftsminister Boris Rhein .

„Die Universitäten begrüßen, dass im neuen Hochschulpakt durch einen realen Zuwachs des Gesamtbudgets, durch vermehrte Stabilität der Finanzierung und damit erhöhte Planungssicherheit die Strategiefähigkeit der Hochschulen gestärkt wird“,  erklärte Prof. Dr. Katharina Krause, Sprecherin der Konferenz hessischer Universitätspräsidien (KHU) . Sie betonte, dass die Universitäten in den letzten Jahren ihre Leistungen in Forschung und Lehre kontinuierlich gesteigert hätten. Aus gemeinsamer Sicht von Landesregierung und Universitäten stellt es eine Herausforderung dar, dieses hohe Leistungsniveau in Zukunft zu halten.

Das Erfolgsbudget honoriert Hochschulen, wenn sie beispielsweise erfolgreich Drittmittel einwerben, viele Frauen zu Professorinnen berufen oder besonders viele Studierende zum Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit führen. Boni gibt es unter anderem auch für Promotionen für Frauen in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) oder für erfolgreiche Abschlüsse von Bildungsausländern.

Während in den Jahren 2011 bis 2015 die Leistungsentwicklung aller Parameter in Konkurrenz zueinander standen, werden ab 2016 zu den einzelnen Bereichen Teilbudgets eingeführt. Außerdem verstärkt die Landesregierung die Anreize für die Lehre und den Studienerfolg, indem sie das Budget für die Absolventenparameter um 30 Millionen Euro jährlich für die Laufzeit des Paktes erhöht.

Das Struktur- und Innovationsbudget wird ab 2016 um 8 Millionen Euro und 2017 um weitere 8 Millionen Euro auf insgesamt 32 Millionen Euro erhöht. Hiermit finanziert das Land neue Projekte und Programme zum Ausbau der Forschungsaktivitäten an Fachhochschulen mit 3 bis 5 Millionen Euro jährlich, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mit 2 Millionen Euro in 2016 und 4 Millionen Euro jährlich ab 2017 sowie hochschulübergreifende Projekte im Bereich Informationsinfrastruktur. Hinzu kommen auch Aufwendungen beim Kauf von Großgeräten.

„Die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften begrüßen, dass sowohl das Grundbudget als auch das Erfolgsbudget im Rahmen des neuen Hochschulpakts erhöht werden konnte und dass es insgesamt eine verbesserte Stabilität in der Geldzuweisung gibt. Als positiv bewerten wir, dass der Lehre im Erfolgsbudget künftig eine größere Bedeutung zukommt und sie somit neben der Forschung einen höheren Stellenwert erhält. Gleichzeitig begrüßen wir die Untermauerung eines Forschungsauftrags an die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften durch den Einstieg in eine Finanzierung von Forschungsstrukturen“, sagte Prof. Dr. Ralph Stengler, stellvertretend für die Konferenz hessischer Fachhochschulpräsidien (KHF).

Auch die beiden hessischen Kunsthochschulen bewerten die Vereinbarung positiv. "Wir sehen uns durch den Hochschulpakt 2016 - 2020 in unserer erfolgreichen nationalen und internationalen Arbeit bestätigt. Die vereinbarten finanziellen Rahmenbedingungen ermöglichen die dringend notwendige Planungssicherheit für die kommenden fünf Jahre und bilden eine sehr gute Basis für die kontinuierliche Weiterentwicklung auf höchstem künstlerischem und wissenschaftlichem Niveau“, erklärte Prof. Bernd Kracke, Präsident HfG Offenbach.

In Ergänzung zu Grund- und Erfolgsbudget finanzieren Sondertatbestände besondere Aufgaben einzelner Standorte oder gleichen Wettbewerbsnachteile einzelner Standorte aus. Vergütet werden hier weiterhin beispielsweise die landesbibliothekarischen Aufgaben einzelner Hochschulen, die Studienkollegs und die botanischen Gärten. Enthalten sind auch die 92 Millionen Euro jährlich für die Qualitätssicherung der Lehre.

Die seit 2005 erhöhte Ausbildungsleistung wird weiterhin durch die von Bund und Land gemeinsam zu je 50 Prozent aufgebrachten Mittel des sogenannten Bund-Länder-Hochschulpakt 2020 (HSP 2020) entgolten. Hier geht es um durchschnittlich rund 300 Millionen Euro pro Jahr.

( Pressemeldung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst , Kontakt: pressestelle@hmwk.hessen.de )

Kontakt

Die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg, Prof. Dr. Katharina Krause
E-Mail