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11.04.2016

Marburger Förderprogramm MIT-Forschung

Fördermittel für Projekte am Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum (MIT) - Antragstellung bis 27. Mai möglich

Auf Grundlage der Förderrichtlinie zum Marburger Förderprogramm MIT-Forschung werden gemäß der Entscheidung des Landes Hessen über die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg erstmalig Fördermittel für Projekte am Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum (MIT) auf dem Gebiet der Medizinischen Strahlenbiologie und Strahlenphysik ausgeschrieben. Mit dieser Ausschreibung können ausschließlich Projektanträge auf den folgenden Gebieten gefördert werden:

Strahlenbiologie,
Strahlenphysik und
Technik der Strahlenerzeugung und -applikation,

die der Erforschung und Weiterentwicklung der Therapie mit Ionenstrahlen dienen.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen der staatlichen hessischen Hochschulen sowie staatlich geförderter außeruniversitärer Einrichtungen mit Sitz in Hessen.

In der Regel sollen die beantragten Mittel pro Projekt die Höchstantragssumme von 150.000 Euro nicht überschreiten. Die maximale Laufzeit eines Projektes beträgt zwei Jahre . Eine kostenneutrale Verlängerung um höchstens ein Jahr ist auf Antrag mit Begründung möglich.

Der Antrag auf Verlängerung muss bis spätestens vier Monate vor Ablauf der beantragten Projektlaufzeit bei der Philipps-Universität Marburg vorliegen.

Der Forschungsprojektantrag soll folgende Punkte beinhalten:
(Nähere Informationen zu den Pkt. 1. bis 5. erhalten Sie hier: siehe Formblatt )

1. Titelblatt mit dem Titel des Vorschlages

Hauptantragsteller/in (verantwortlicher Projektleiter/in),
Mitantragsteller/in,
Menge der beantragten Strahlzeit und Qualität (Energie, Ionen-Sorte, Intensität etc.).

2. Darstellung des Vorhabens

Zielsetzung mit klinischem Bezug,
Stand der Wissenschaft,
Arbeitsprogramm,
Methodik,
Beginn und Ende (genaue Datumsangabe) des Projektes mit Meilensteinen,
Darlegung der Gesamtfinanzierung des Projektes,
Höhe der beantragten Förderung mit Begründung,
Voraussetzungen für die Durchführung des Forschungsprojektes und Erfolgsaussichten,
einschlägige eigene Vorarbeiten, Publikationslisten der Antragsteller (max. zehn relevante Publikationen).

3. Benötigte Ressourcen am MIT

z.B. Brutschränke, Zentrifugen etc.
Wie viel Vorlaufzeit braucht das Experiment? Aufbauzeit im Bestrahlungsraum, Aufspaltung in zeitliche Fraktionen, mögliche/unmögliche Zeiten, personelle Unterstützung.

4. Technisches Sicherheitsblatt

5. CV des/der Antragssteller/innen und der Kooperationspartner/innen (zwei Seiten) mit Angabe von jeweils höchstens zehn Publikationen.

6. Der Antrag (Pkt. 2. bis 4.) darf zehn Seiten nicht überschreiten.


Anträge sind per Email bis zum

27. Mai 2016, 24:00 Uhr MEZ, unter Angabe des Betreffs: Forschungsantrag MIT

an die folgende Adresse zu richten: MIT-Forschung@uni-marburg.de .

Unvollständige oder nicht rechtzeitig eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung. Kriterien für die Priorisierung und für die Förderung von Projekten sind wissenschaftliche Exzellenz, klinische Relevanz und Originalität sowie technische Durchführbarkeit. Bei der Beurteilung der technischen Durchführbarkeit zählt zu den wesentlichen Kriterien, dass die Anlage technisch oder sachlich nicht so verändert werden darf, dass der weitere klinische Betrieb dadurch gestört wird.

Hier können Sie die Förderrichtlinien einsehen.

Kontakt

Dr. Elke Ziegler, Referentin für Planung Fachbereich Medizin
Tel.: 06421 28-26479
E-Mail