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14.09.2016

Ernst von Hülsen als Namensgeber nicht mehr tragbar

Präsidium zieht Konsequenzen aus neuen Erkenntnissen über das Wirken des ehemaligen Kurators der Philipps-Universität während der NS-Zeit

Das Universitätsgebäude in der Biegenstraße 11 soll nicht mehr nach dem früheren Kurator der Philipps-Universität Marburg, Ernst von Hülsen (1875-1950), benannt werden. Foto: Philipps-Universität Marburg | Thomas Scheidt

Auf Beschluss des Präsidiums der Philipps-Universität Marburg soll das Universitätsgebäude in der Biegenstraße 11, in dem das Kunstmuseum sowie mehrere universitäre Institute und Fachgebiete mit Bezug zur Kunst untergebracht sind, künftig nicht mehr als „Ernst von Hülsen-Haus“, sondern als „Kunstgebäude“ bezeichnet werden. Hintergrund ist eine Neubewertung des Wirkens von Ernst von Hülsen, der in den Jahren 1920 bis 1945 Kurator der Universität war. „Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass in einer Gesamtbetrachtung die herausgehobene Ehrung des Kurators Ernst von Hülsen als Namensgeber des Gebäudes nicht mehr tragbar ist“, erklärte Universitätspräsidentin Prof. Dr. Katharina Krause.

Das Präsidium hatte den Historiker Dr. Albrecht Kirschner mit einer Studie zu Ernst von Hülsen beauftragt, die im April 2016 mit dem Titel „Universitätskurator Ernst von Hülsen und der Nationalsozialismus“ vorgelegt wurde. Daran schlossen sich weitere Nachforschungen zu den Liegenschaften der Universität und zum Bestand der Kunstwerke im Universitätsmuseum an. Den Anstoß für die vertiefte Recherche zur Tätigkeit des Kurators gab die 2015 in der Buchreihe Academia Marburgensis veröffentlichte Studie „Entlassungsgrund Pazifismus“ von Dr. Harald Maier-Metz.

Das 1927 zum 400-Jahre-Jubiläum der Universität eingeweihte Gebäude wurde 1950 nach Ernst von Hülsen (1875-1950) benannt. In seine Amtsjahre als oberster Verwaltungsbeamter fällt der Ausbau der Universität in der Weimarer Republik. Dazu gehörten beispielsweise auch die Kinderklinik und die HNO-Klinik am Firmaneiplatz. „Auf diesem Gebiet sind seine Verdienste um die Universität unbestreitbar“, sagte Krause.

Unter Ernst von Hülsens Leitung waren die Gesetze und Verordnungen zur Entlassung jüdischer Universitätsmitglieder zwischen 1933 und 1938 vollzogen worden. Nach heutigem Kenntnisstand unterstützte er die NS-Behörden besonders bei der Verfolgung des Semitistik- und Altorientalistik-Professors Albrecht Götze und des Landgerichtsdirektors und Universitätsrats Dr. Walter Krenzien. Den Besitz der Universität und des Staates mehrte von Hülsen in mehreren Fällen unter Ausnutzung der Verfolgungsmaßnahmen zu Lasten der rechtmäßigen Eigentümer. Das Grundstück der Synagoge in der Universitätsstraße wurde unter Wert erworben. Der Kauf eines Grundstücks aus jüdischem Besitz in der Lahnstraße unterblieb nur aufgrund administrativer Schwierigkeiten. Zumindest zwei Kunstwerke aus jüdischem Besitz dürften unter Wert für das Universitätsmuseum angekauft worden sein.

Allerdings nutzte Ernst von Hülsen seine Position als Kurator gelegentlich auch dazu, einzelne Persönlichkeiten vor Verfolgung zu schützen, so etwa die Professoren Hans von Soden und Martin Rade (Theologie) und Werner Kraus (Romanistik), sowie die ehemaligen Betriebsräte Gustav Rohr und Heinrich Engelter.

Das Präsidium hat den Senat der Universität am 14. September über seine Entscheidung informiert. Der derzeitige Namenszug auf dem Gebäude soll im Zuge der aktuellen Sanierungsarbeiten entfernt werden. Geplant ist, ein Hinweisschild am Gebäude anzubringen, auf dem über die Benennung nach Ernst von Hülsen vor 65 Jahren sowie über die Person und deren Neubewertung informiert wird.

Eine kritische Prüfung, welche Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen über das Wirken Hülsens für die ihn verliehenen Ehrendoktorate und die Würde des Ehrensenators zu ziehen sind, muss nach Aussage der Präsidentin gesondert durch die zuständigen Gremien erfolgen.

Kontakt

Pressestelle der Philipps-Universität Marburg
Tel.: 06421/28-26216
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