20.08.2018 M.A. Islamwissenschaft - jetzt auch mit Türkisch - Bewerbungsfrist bis zum 24. August 2018

Foto: Martin Gajsek

Bewerbungen für den M.A. Islamwissenschaft müssen bis zum 24. August bei der Universität Marburg eingegangen sein.

Der Studiengang kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden und ist nicht zulassungsbeschränkt. Der Studiengang wird seit dem WiSe 2011/2012 angeboten.

Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss eines B.A.- oder anderen Studiengangs mit einem hohen Anteil an islamwissenschaftlichen Fachmodulen (mindestens 60 LP) sowie eine Grundausbildung in Arabisch, Türkisch oder Persisch (mindestens 36 LP).

Sollte Ihnen zur Bewerbungsfrist verfahrensbedingt noch kein Zeugnis über den ersten Abschluss vorliegen, bitten wir Sie, sich auch ohne die Einreichung des Abschlusszeugnisses fristgerecht zu bewerben. In zulassungsfreien Masterstudiengängen kann das Zeugnis bei einer Bewerbung nachgereicht werden. Für Studienbewerber, die ihren ersten akademischen Grad (z.b Bachelor) nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben, gelten teils andere Bewerbungsbedingungen.

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