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Zulassungsvoraussetzungen

Nachstehend finden Sie detailliert aufgelistet, welche Voraussetzungen Sie für den Antritt des M.A.-Studiengangs "Politik und Wirtschaft des Nahen und Mittleren Ostens" mitbringen müssen. 

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelorabschlusses oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, in dem ausreichende politik- und/oder wirtschaftswissenschaftliche Kompetenzen sowie Sprachkenntnisse vermittelt worden sind. Ausreichende Kompetenzen liegen vor, wenn der entsprechende Abschluss mindestens 48 Leistungspunkten in Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, beiden Disziplinen zusammen oder einem verwandten Fach (z.B. Soziologie oder Kulturwissenschaft) beinhaltet. Ein fachlich einschlägiger Studiengang liegt bereits bei einem einschlägigen Nebenfachteilstudiengang mit mindestens 48 LP vor.

Darüber hinaus sind hinreichende Kenntnisse in englischer Sprache auf mindestens Niveau B2 gemäß „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprache“ nachzuweisen, die zur Erarbeitung der notwendigen Fachliteratur befähigen.

Weitere Sprachkenntnisse (z.B. Arabisch, persisch oder Türkisch) werden seit 2024 nicht mehr zwingend verlangt. Kenntnisse in einer Regionalsprache werden aber bei der Eignungsfeststellung positiv berücksichtigt.

Eignungsfeststellungsverfahren

Sind die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird die Eignung der Bewerber*innen für den Studiengang im anschließenden Eignungsfeststellungsverfahren geprüft. Dort werden bis zu 20 Eignungspunkte vergeben. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung von insgesamt mindestens 10 Eignungspunkten. Die Eignungspunkte werden in den folgenden Bereichen vergeben:

  • Abschlussnote

    Es werden bis zu 11 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte nach folgendem Schlüssel vergeben:

    Dezimalnote 0,7 – 0,9 (Notenpunkte 15,0 – 14,3): 11 Eignungspunkte
    Dezimalnote 1,0 – 1,3 (Notenpunkte 14,2 – 13,0): 10 Eignungspunkte
    Dezimalnote 1,4 – 1,7 (Notenpunkte 12,9 – 11,9): 9 Eignungspunkte
    Dezimalnote 1,8 – 2,1 (Notenpunkte 11,8 – 10,6): 8 Eignungspunkte
    Dezimalnote 2,2 – 2,5 (Notenpunkte 10,5 – 9,5): 7 Eignungspunkte
    Dezimalnote 2,6 – 2,9 (Notenpunkte 9,4 – 8,3): 6 Eignungspunkte
    Dezimalnote 3,0 – 3,3 (Notenpunkte 8,2 – 7,0): 5 Eignungspunkte
    Dezimalnote 3,4 – 3,7 (Notenpunkte 6,9 – 5,9): 4 Eignungspunkte
    Dezimalnote 3,8 – 4,0 (Notenpunkte 5,8 – 5,0): 3 Eignungspunkte

  • Sprachkenntnisse

    Es werden bis zu 3 Eignungspunkte für Sprachkenntnisse des Arabischen, Persischen oder Türkischen, ergeben. Pro 6 ECTS Punkte (alternativ: 50 Stunden Sprachunterricht) wird ein Eignungspunkt vergeben.

  • Bewertung des Lebenslaufes

    Es werden bis zu 6 Eignungspunkte auf die Bewertung des Lebenslaufes vergeben. Im Lebenslauf soll die Bewerberin / der Bewerber ihre / seine fachbezogene Eignung darlegen, die aufgrund der jeweiligen fachlichen, praktischen und regionalspezifischen Kompetenzen bewertet wird. Diese Kompetenzen fließen aufgrund der Kriterien der

    Praxiserfahrung mit Bezug zum Fach / der Region (0-3 Eignungspunkte), z.B. Auslandssemester/Sprachkurse/Praktika in der Region, Praxiserfahrung in Institutionen mit regionalem Bezug
    thematisch einschlägige Bachelorarbeit (0-1 Eignungspunkt)
    weitere relevante thematische Schwerpunkte (0-2 Eignungspunkte), z.B. Seminararbeiten, außeruniversitäre Aktivitäten in die Beurteilung der Eignung der Bewerber ein. 

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