23.04.2019 Einsichtnahme in die Schwerpunktakten
Die Frist der Einsichtnahme in die Schwerpunktakten ist vom 06.05. bis 10.05.2019.
Die Frist für die Anmeldung zur Einsichtnahme läuft vom 29.04. und 30.04.2019
Weitere Informationen finden Sie im Aushang (PDF).
WICHTIG: ES WERDEN NUR MAILS BEARBEITET, DIE ÜBER DEN STUDENTS-ACCOUT VERSANDT WURDEN. MAILS VON EXTERNEN FINDEN KEINE BERÜCKSICHTIGUNG